Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden.
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Medienmitteilungen
Bundesrat wählt drei neue Mitglieder in die Kommission zur Verhütung von Folter
In der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) kommt es zu personellen Wechseln. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 drei neue Kommissionsmitglieder gewählt. Die Wahl erfolgte, weil zwei bisherige Mitglieder ihren Rücktritt bekannt gaben und ein weiteres Mitglied die maximale Amtsdauer erreicht. Zusätzlich wird ein bisheriges Mitglied auf weitere vier Jahre gewählt.
NKVF: Mangelnde Berücksichtigung der Kindesinteressen bei zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg
In ihrem heute veröffentlichten Bericht legt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre Beobachtungen und Empfehlungen zu den zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg dar. Ein besonderes Augenmerk legt sie dabei auf den Vollzug zwangsweiser Rückführungen von Kindern und ihren Familien. Nach Ansicht der Kommission wird das übergeordnete Kindesinteresse im Rahmen von zwangsweisen Rückführungen teilweise ausser Acht gelassen.
NKVF legt Augenmerk auf die Rechte von Kindern
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellt in ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht die wichtigsten Ergebnisse ihrer Besuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs vor. Auch in diesem Berichtsjahr stellte die Kommission in Gefängnissen, Polizeistationen und psychiatrischen Kliniken problematische Praktiken und mögliche Menschenrechtsverletzungen fest. Ein besonderes Augenmerk galt den Rechten von Kindern in den Bundesasylzentren und beim Vollzug von zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg.