Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter

Aufgaben

Die Kommission überprüft regelmässig die Situation von Personen im Freiheitsentzug und prüft durch regelmässige Besuche alle Orte, an denen sich diese Personen befinden oder befinden könnten.

Die Beobachtungen und Empfehlungen der Kommission werden jeweils in Berichten zusammengefasst, die den zuständigen Behörden zur Kenntnisnahme übermittelt werden. Ziel dieser Zusammenarbeit mit den Behörden ist es die Behandlung und die Situation der Personen im Freiheitsentzug zu verbessern, sowie Folter und anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen vorzubeugen.

Die Kommission beteiligt sich aber auch aktiv am Gesetzgebungsprozess und unterbreitet Vorschläge und Bemerkungen zu geltenden Gesetzen oder Gesetzesentwürfen. Ausserdem veröffentlicht sie einen Jahresbericht zuhanden des Bundesrats und des Parlaments.

Organisation

Die NKVF besteht aus zwölf Mitgliedern, die für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt wurden. Sie setzt sich aus Fachleuten zusammen, die aufgrund ihrer Erfahrung über die erforderlichen beruflichen und fachlichen Kompetenzen und Kenntnisse im medizinischen, psychiatrischen, juristischen oder interkulturellen Bereich, sowie im Strafvollzug verfügen.

Beide Geschlechter und alle Sprachregionen sind angemessen vertreten.

Die Kommission setzt sich zusammen aus einer Plenarversammlung und einem Ausschuss. Sie verfügt über ein Sekretariat.

Die Mitglieder treffen sich 5 Mal pro Jahr im Rahmen der Plenarversammlung, der Ausschuss trifft sich nach Möglichkeit monatlich mit dem Sekretariat.

Das Budget der Kommission beläuft sich derzeit auf 360'000 Franken pro Jahr. Mit diesem Betrag werden im Besonderen die Kosten für das Sekretariat und die mehrtägigen Besuche in allen Orten des Freiheitsentzuges gedeckt.