Internationale Folterprävention

Der UN-Ausschuss zur Verhütung von Folter

Der UN-Ausschuss zur Verhütung von Folter besteht aus unabhängigen Expertinnen und Experten, welche die Umsetzung der UN-Konvention zur Verhütung von Folter überwachen. Der Ausschuss überprüft die von den Mitgliederstaaten periodischen Staatenberichte und ist befugt bei Verdacht auf Folter in einem Mitgliedstaat entsprechende Untersuchungen vor Ort durchzuführen, Der Ausschuss kann direkt von betroffenen Einzelpersonen angerufen werden, sofern der betroffene Mitgliedstaat diese Kompetenz mittels einer schriftlichen Erklärung anerkannt hat.

Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter

Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen nahm seine Arbeit im Februar 2007 auf im Anschluss an das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zur Verhütung von Folter. Er besteht aus 25 unabhängigen ExpertenInnen aus den Bereichen Recht, Medizin und Strafvollzug, die aus den verschiedenen Mitgliedstaaten des Fakultativprotokolls gewählt wurden, jedoch unabhängig von der Regierung ihres Staates arbeiten.

Der SPT verfügt über ein generelles Besuchsrecht in allen Orten, wo Personen im Freiheitsentzug sind. Der SPT unterstützt und berät die Nationalen Präventionsmechanismen im Hinblick auf die Verbesserung der Haftbedingungen.

Der SPT besucht Polizeiposten, zivile und militärische Gefängnisse, Haftanstalten, Psychiatrische und Pflegeeinrichtungen und all jene Orte, wo sich Personen gegen ihren Willen aufhalten. Der Ausschuss gibt Empfehlungen ab und schlägt Massnahmen zur Verbesserung des Freiheitsentzugs vor.

Während seinen Besuchen unterhält sich der SPT mit RegierungsvertreterInnen, Strafvollzugspersonal, Anwälten, ÄrztenInnen und natürlich mit den Betroffenen selbst. Seine Arbeitsweise und die gesammelten Informationen unterstehen dem Grundsatz der Vertraulichkeit.