Thematische Schwerpunkte

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Gesundheitsversorgung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs

Die Überprüfung der Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug ist im gesetzlichen Auftrag der NKVF erfasst. Entsprechend überprüft die Kommission schweizweit die Umsetzung der grund- und menschenrechtlichen Vorgaben in diesem Bereich. Die Feststellungen und Empfehlungen werden in thematischen Schwerpunktberichten aufgeführt.

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Freiheitsbeschränkende Massnahmen

Anlässlich ihrer Besuche in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Einrichtungen, richtet die Kommission einen besonderen Fokus auf die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und überprüft deren Angemessenheit im Lichte der hierfür einschlägigen erwachsenenschutzrechtlichen und menschenrechtlichen Vorgaben.

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Einschränkung der Bewegungsfreiheit von asylsuchenden Personen

Während ihren Besuchen überprüft die Kommission die Unterbringung von asylsuchenden Personen in den Bundesasylzentren (BAZ). Sie legt dabei den Fokus auf die Bedürfnisse von vulnerablen Personen, die Sicherheits- und Disziplinarmassnahmen, die Infrastruktur sowie auf die Tagesstruktur und auf die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Asylunterkünften.

 

"Bedanken"-Preis des Flüchtlingsparlaments

Den "Bedanken"-Preis des Flüchtlingsparlaments erhalten Behörden und Institutionen, wenn sie sich in einem Bereich besonders für Geflüchtete und ihre Belange einsetzen.
ʺBedankenʺ-Preis des Flüchtlingsparlaments (PDF, 155 kB, 09.01.2024)
(Dieses Dokument liegt nicht in barrierefreier Form vor)

 

NKVF – Nationale Kommission zur Verhütung von Folter

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Die NKVF

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden. Im kontinuierlichen Dialog mit den Behörden und relevanten Ansprechpartnern erarbeitet die NKVF konkrete Empfehlungen und leistet schweizweit einen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung von potenziellen Grundrechtsverletzungen von Personen im Freiheitsentzug.

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Berichte der Besuche

Im Anschluss an jeden Besuch wird ein Bericht erarbeitet, welcher die Erkenntnisse aus den Beobachtungen sowie Empfehlungen beinhaltet. Die Berichte werden den zuständigen Behörden zur Stellungnahme unterbreitet. Alle Berichte werden veröffentlicht und sind nach Jahr/Kanton auf der Webseite der NKVF abrufbar.

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Schwerpunktberichte

Die Kommission veröffentlicht ebenfalls thematische Schwerpunktberichte, in denen relevante Fragen zu freiheitsbeschränkenden Massnahmen vertieft behandelt und aus grundrechtlicher Sicht, unter Einbezug der schweizweiten Praxis, kritisch beleuchtet werden. Diese Berichte werden den relevanten Behörden im Rahmen eines Rundtisches vorgestellt und dann zur Stellungnahme unterbreitet.

https://www.nkvf.admin.ch/content/nkvf/de/home.html