Ukraine: Unternehmen engagieren sich bei Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S

Bern, 16.06.2022 - Das Arbeitskräftepotenzial von Personen mit Schutzstatus S ist eine Chance für die Schweizer Wirtschaft. Für die einzelnen Betriebe kann die Anstellung von Geflüchteten mit Herausforderungen verbunden sein. Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin haben am 16. Juni 2022 drei Unternehmen eingeladen, die Schutzsuchende aus der Ukraine beschäftigen oder auf die Integration in den Arbeitsmarkt vorbereiten. Deren Vertreterinnen und Vertreter erklärten, welche Strukturen heute schon zur Verfügung stehen und wo es Verbesserungen braucht.

Nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine stand in einer ersten Phase die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten im Vordergrund. Nun geht es zusätzlich darum, Personen mit Schutzstatus S in das Sozial- und Arbeitsleben in der Schweiz zu integrieren. Arbeit bedeute mehr als wirtschaftliche Unabhängigkeit, erklärte Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). «Arbeit bedeutet auch, an der Gesellschaft teilzuhaben, etwas beizutragen.»

Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erinnerte daran, dass die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Personen mit Schutzstatus S bei der Arbeitssuche unterstützen. Entscheidend sei aber der Beitrag der Unternehmen selber, welche die entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfügung stellten. «Ihnen gebührt ein besonderer Dank», sagte Parmelin.

Der WBF-Vorsteher und die Vorsteherin des EJPD hatten drei Unternehmen eingeladen, damit sie ganz konkret berichten, wie sie Geflüchtete aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt integrieren.

  • Martin Häfliger von der Biogärtnerei Häfliger in Reitnau AG hat 12 Personen aus der Ukraine aufgenommen - sieben erwachsene Frauen mit insgesamt fünf Kindern. Die Frauen sind in der Gärtnerei angestellt, während die Kinder auf dem Hof von einer pensionierten Ukrainerin betreut werden. Einmal pro Woche führt eine Lehrerin auf dem Hof freiwilligen Deutschunterricht durch.
     
  • Powercoders bietet ein IT-Arbeitsintegrationsprogramm für Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund an. Der Verein arbeitet heute schon mit 140 Partnerbetrieben aus der Informatik-Branche zusammen, darunter IBM in der Schweiz. Für die Schutzsuchenden aus der Ukraine wurde die Anzahl Plätze für ein Programm, das im September startet, erhöht. Unter den neuen Bewerbungen befinden sich denn auch bereits solche von geflüchteten Personen aus der Ukraine.
     
  • Neben regulären Arbeitsplätzen bietet IKEA seit 2022 ein sogenanntes «Refugee Internship» an. Dieses steht auch Teilzeit zur Verfügung zum Beispiel für Frauen mit Betreuungspflichten. Das Programm wurde vor dem Hintergrund der Fluchtbewegung aus der Ukraine um 22 Plätze verdoppelt. IKEA beteiligt sich auch an INVOL, der vom Bund lancierten Integrationsvorlehre für Flüchtlinge.

Bisher haben rund 57 000 Personen den Schutzstatus S in der Schweiz beantragt. Davon sind knapp 31'000 im erwerbsfähigen Alter. Über 80 Prozent der Schutzsuchenden sind Frauen und Kinder. Die Kantone haben bisher über 1500 Arbeitsbewilligungen ausgestellt. Tatsächlich dürfte die Zahl bedeutend höher liegen, weil der Eintrag in den Datenbanken des Bundes erst nach Ausstellung des Ausweises S erfolgt, die Arbeitsbewilligung aber schon ab Gewährung des Schutzstatus S ausgestellt werden kann. Dazwischen können mehrere Wochen liegen. Mit 306 Bewilligungen macht das Gastgewerbe den grössten Anteil aus, gefolgt von Planung, Beratung und Informatik (226), Landwirtschaft (169) und Unterrichtswesen (152). Der Kanton Zürich hat mit 256 am meisten Arbeitsbewilligungen ausgestellt, gefolgt von den Kantonen Aargau (201), Bern (144) und Thurgau (140).

Um die Integration in den Arbeitsmarkt zusätzlich zu fördern, hat Bundesrätin Keller-Sutter für den 23. August 2022 zu einem erneuten Treffen mit den Sozialpartnern und den Kantonen eingeladen. Ziel ist es, Bilanz zu ziehen aus den ersten Erfahrungen mit der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S sowie allfälligen zusätzlichen Handlungsbedarf zu identifizieren.


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Letzte Änderung 06.02.2024

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