Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht

Die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht wurde am 19. Mai 2019 an der Urne mit 63,7% Ja-Stimmen angenommen.

Amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung: 43,88%
  • Total Stimmen: 2'356'154
  • Ja: 1'501'880 (63,7%)
  • Nein: 854'274 (36,3%)

Bundesrätin Keller-Sutter zum Ja zum neuen Waffengesetz: "Damit bleiben wir der bewährten Politik treu, die wir aus Überzeugung pflegen: Wir bemühen uns um den Schutz und die Sicherheit der Menschen in der Schweiz, ohne die Tradition des Schiesswesens in Frage zu stellen."


Nachfolgend finden Sie die Informationen zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht, die das EJPD vor der Abstimmung vom 19. Mai 2019 online veröffentlicht hatte.

Erklärvideo

TV-Statement

Bundesrätin Karin Keller-Sutter

Medienkonferenz, 14. Februar 2019

Interview, 10vor10, 29.03.2019

Worum geht es?

Das Schweizer Waffenrecht hat – wie auch dasjenige der EU – zum Ziel, Missbrauch von Waffen zu bekämpfen. Damit es den aktuellen Erfordernissen entspricht, muss das Waffenrecht bei Bedarf angepasst werden. Die Europäische Union hat ihre Waffenrichtlinie ab 2013 revidiert und 2017 verabschiedet. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staat will diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht umsetzen. Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert, etwa darüber, wem der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wurde. Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin. Mit solchen Waffen kann ohne Nachladen eine grosse Anzahl von Schüssen abgegeben werden.

Als Mitglied des Schengen-Verbundes konnte die Schweiz bei der Änderung der EU-Waffenrichtlinie mitarbeiten und weitergehende Regelungen verhindern. Die Schweizer Schiesstradition wird deshalb in keiner Weise gefährdet:

  • Sturmgewehre können nach dem Militärdienst weiterhin direkt übernommen werden.
  • Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin wie z.B. das Sturmgewehr verwendet werden.
  • Es sind weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests nötig.
  • Ein zentrales Waffenregister ist nicht vorgesehen.
  • Und auch Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.

Gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 19. Mai 2019 statt.

Eine Ablehnung dieser Teilrevision würde diese Zusammenarbeit mit dem Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten voraussichtlich automatisch beenden.

Die Haltung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament ist deshalb klar: Die Teilrevision bringt punktuelle Verbesserungen beim Schutz vor Waffenmissbrauch und administrative Änderungen für einen Teil der Schützinnen und Schützen. Sie gefährdet unsere Schiesstradition nicht. Und sie sichert die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb ein Ja zu dieser Teilrevision des Schweizer Waffenrechts.

Die wichtigsten Argumente:

Weitere Infos

Dokumentation




Revision der Waffenverordnung


Schengen/Dublin

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Letzte Änderung 19.05.2019

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