Zwei neue Mitglieder der Kommission zur Verhütung von Folter ernannt

Bern, 30.06.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 zwei neue Mitglieder der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ernannt. Die Wahl erfolgt, weil ein bisheriges Mitglied seinen Rücktritt bekannt gegeben hat und ein weiteres Mitglied die maximale Amtsdauer erreicht. Die restlichen Mitglieder wurden für weitere vier Jahre respektive bis zum Ende ihrer maximalen Amtsdauer wiedergewählt.

Der Bundesrat hat per 1. September 2021 Martina Caroni, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Luzern, und per 1. Januar 2022 Urs Hepp, Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, in die NKVF gewählt. Die beiden neuen Mitglieder ersetzen Esther Omlin, die während der laufenden Amtszeit zurückgetreten ist, sowie Thomas Maier, der am 31. Dezember 2021 die maximale Amtsdauer von 12 Jahren erreicht. Die weiteren Mitglieder der Kommission wurden ab dem 1. Januar 2022 für vier Jahre respektive bis zum Erreichen ihrer maximalen Amtsdauer wiedergewählt.

Die Mitglieder der NKVF werden jeweils für vier Jahre gewählt. Sie können höchstens zweimal wiedergewählt werden. Die vom Bundesrat eingesetzte unabhängige Kommission setzt sich aus zwölf Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin, Psychiatrie, Polizei und Strafvollzug zusammen. Die NKVF stellt durch regelmässige Besuche in freiheitsentziehenden Institutionen (Gefängnissen, psychiatrischen Kliniken, Heimen usw.) sowie in einem kontinuierlichen Dialog mit den Behörden sicher, dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden.


Adresse für Rückfragen

Bernardo Stadelmann, Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 41 33, bernardo.stadelmann@bj.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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Bundesamt für Justiz
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Letzte Änderung 17.12.2021

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