Neue Verordnung über die Visa-Informationssysteme (VISV)

Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) und das nationale Visumsystem (ORBIS)

Die Inbetriebnahme des zentralen Visa-Informationssystems (C-VIS) begann am 11. Oktober 2011 mit der Anbindung der Konsulate sämtlicher Schengen-Staaten in Nordafrika an das C-VIS. Das C-VIS enthält die Daten zu den Visa aller Schengen-Staaten. Diese Daten werden von den nationalen Systemen der Schengen-Staaten an das zentrale System geliefert. Die Schweiz war bisher über ihr System für die automatisierte Ausstellung und Kontrolle der Visa (EVA) mit dem C-VIS verbunden. Diese Anbindung ermöglichte ihr, die nach der EU-VIS-Verordnung erforderlichen Daten zu übermitteln.

Im Januar 2014 wird ein neues nationales Visumsystem namens ORBIS das System EVA ersetzen. ORBIS funktioniert vollkommen unabhängig vom Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (Zentrales Migrationsinformationssystem, ZEMIS). Dies im Gegensatz zu EVA, das ein Subsystem von ZEMIS ist. Die ausländerrechtlichen Bestimmungen, die mit der Inbetriebnahme des neuen nationalen Visumsystems Anwendung finden, wurden vom Parlament bereits im Dezember 2009 verabschiedet.

Es gilt nun, diese Bestimmungen in Kraft zu setzen und mit einer neuen Verordnung, welche die seit 11. Oktober 2011 geltende Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (VISV, SR 142.512) ersetzt, zu konkretisieren. Die Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem stellt eine Totalrevision der geltenden VISV dar. Die bereits bestehende Verordnung ist im Wesentlichen mit Bestimmungen zu ORBIS zu ergänzen. Es muss detailliert festgelegt werden, welche Behörden die Daten erfassen und welche sie abfragen können.

Eine Anhörung der interessierten Kreise fand vom 3. Juni bis zum 26. August 2013 statt. Der Entwurf wurde von der Mehrheit der Anhörungsteilnehmer angenommen.

Die Inbetriebnahme von ORBIS ist am 20. Januar 2014 vorgesehen. Die gesetzlichen Grundlagen (Gesetz und Verordnung) treten am gleichen Datum in Kraft.

Anhörungsverfahren


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Letzte Änderung 20.01.2014

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