Vorentscheide des Bundesrates über den Standort der neuen Gerichte - EJPD kann nun mit den Kantonen Verhandlungen führen

Bern, 19.01.2001 - Der Bundesrat hat am Mittwoch Vorentscheide über den Standort der neuen Gerichte getroffen, die im Rahmen der Justizreform geschaffen werden. In die engere Wahl kommen Freiburg, Solothurn oder Olten, Aarau und St. Gallen.

Diese Vorentscheide ermöglichen es dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), zusammen mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) die notwendigen Vorabklärungen zu treffen und die Verhandlungen mit den betroffenen Kantonen zu führen. Bei den Gesprächen mit den Kantonen und beim Entscheid über den definitiven Standort der neuen Gerichte wird berücksichtigt werden, dass in den nächsten Jahren mit dem Ausbau der Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei und Eidg. Untersuchungsrichteramt) weitere 400 Arbeitsplätze geplant sind.

Die am 12. März 2000 von Volk und Ständen angenommene Justizreform schreibt die Errichtung einer erstinstanzlichen Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes vor. Um diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen, wird der Bundesrat in seiner Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege die Schaffung zweier neuer Gerichtsbehörden vorschlagen:

  • Das Bundesstrafgericht beurteilt Straffälle, die der Strafgerichtsbarkeit des Bundes unterstehen, sowie Beschwerden gegen strafprozessuale Handlungen. Es wird ab 2003/2004 seine Tätigkeit aufnehmen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen der Bundesverwaltung. Es wird ab 2004/2005 seine Tätigkeit aufnehmen und die heutigen Rekurs- und Schiedskommissionen sowie die Beschwerdedienste der Departemente ersetzen.

Im letzten Herbst fragte das EJPD die Kantone Aargau, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Basel-Landschaft an, ob sie sich für den Sitz eines dieser Gerichte interessierten. Sämtliche Kantone reagierten positiv und reichten 55 konkrete Vorschläge für insgesamt 21 Standorte ein. Wie bei seinen Vorentscheiden für die Kantone Freiburg, Solothurn, Aargau und St. Gallen, wird sich der Bundesrat bei der definitiven Festlegung des Standortes der neuen Gerichte insbesondere von folgenden Kriterien leiten lassen:

  • Erreichbarkeit und Verkehrslage
  • Attraktivität für Gerichtsmitglieder der anderen Sprachgebiete
  • Grösse des Einzugsgebiets für die Personalrekrutierung
  • Nähe zu den Universitäten
  • Regionalpolitische Überlegungen

Die neuen Gerichte sollen an zwei Standorten geschaffen werden. Das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht sind zwei verschiedene Gerichte ohne Berührungspunkte, die unterschiedliche Raumbedürfnisse und Standortanforderungen haben. Die Vereinigung unter einem Dach ergäbe nur geringe Synergien und wäre regionalpolitisch nicht sinnvoll.

Für den Bundesrat steht keiner der möglichen Standorte im Vordergrund. Das Bundesamt für Justiz (BJ) und das BBL werden die Unterbringung des Bundesstrafgerichts mit 40 bis 60 Beschäftigten und des Bundesverwaltungsgerichts mit ca. 250 Beschäftigten in diesen vier Kantonen prüfen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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