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Nationale Kommission zur Verhütung von Folter

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden.

Informationen

Medienmitteilungen

1. Juli 2025

NKVF fordert transparente Information und bessere Verständigung bei zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg

In ihrem heute veröffentlichten Bericht legt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre Beobachtungen und Empfehlungen zu zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg vor. Besonderes Augenmerk legt sie dabei auf die Information und Kommunikation während zwangsweisen Rückführungen. Die Kommission sieht Verbesserungsbedarf bei der Aufklärung der betroffenen Personen, der sprachlichen Verständigung sowie der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen oder Dritten.

26. Juni 2025

NKVF veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht 2024

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellt in ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht die wichtigsten Ergebnisse ihrer Besuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs vor. 2024 widmete die Kommission einen besonderen Schwerpunkt der Situation vulnerabler Personen in Alters- und Pflegeheimen sowie der Umsetzung menschenrechtlicher Standards in Einrichtungen des Justizvollzugs, in Psychiatrien und in Bundesasylzentren und bei zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg.

2. April 2025

Bundesrat wählt drei neue Mitglieder in die Kommission zur Verhütung von Folter

In der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) kommt es zu personellen Wechseln. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 drei neue Kommissionsmitglieder gewählt. Die Wahl erfolgte, weil zwei bisherige Mitglieder ihren Rücktritt bekannt gaben und ein weiteres Mitglied die maximale Amtsdauer erreicht. Zusätzlich wird ein bisheriges Mitglied auf weitere vier Jahre gewählt.