Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden.
Thematische Schwerpunkte

Gesundheitsversorgung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs
Die Kommission legt anlässlich von Besuchen in Justizvollzugsanstalten ein Augenmerk auf die Ausgestaltung der Haftbedingungen, des Zugangs zu Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten, der Kontakte mit der Aussenwelt sowie des Sanktionsregimes und der Gesundheitsversorgung.

Freiheitsbeschränkende Massnahmen
Anlässlich ihrer Besuche in psychiatrischen Einrichtungen, richtet die Kommission einen besonderen Fokus auf die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und überprüft deren Angemessenheit im Lichte der hierfür einschlägigen erwachsenenschutzrechtlichen und menschenrechtlichen Vorgaben.

Einschränkung der Bewegungsfreiheit von asylsuchenden Personen
Anlässlich ihrer Besuche überprüft die Kommission die Eignung der Infrastruktur der Bundesasylzentren, namentlich für Familien mit Kindern, aber auch die Betreuung (insbesondere von vulnerablen Personen) und das Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylsuchende. Sie überprüft überdies auch den Umgang mit Sanktionen und kontrolliert Massnahmen im Bereich der Sicherheit.
