Gesundheitsversorgung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs
Die Überprüfung der Gesundheitsversorgung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs ist im gesetzlichen Auftrag der NKVF erfasst. Entsprechend legt die NKVF einen besonderen Fokus auf die Gesundheitsversorgung der inhaftierten Personen und überprüft die Umsetzung der menschen- und grundrechtlichen Vorgaben in Einrichtungen des Freiheitsentzugs.