Einschränkung der Bewegungsfreiheit von asylsuchenden Personen
Die wichtigsten Bestimmungen im Umgang mit asylsuchenden Personen finden sich auf internationaler Ebene unter anderem in der UN-Antifolterkonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention sowie dem UN-Pakt II. Auf Bundesebene erweisen sich im Besonderen das Asylgesetz (AsylG), das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), die Asylverordnung 1 (AsylV 1) sowie die Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich als einschlägig.