NKVF veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht 2024
Bern, 26.06.2025 — Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellt in ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht die wichtigsten Ergebnisse ihrer Besuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs vor. 2024 widmete die Kommission einen besonderen Schwerpunkt der Situation vulnerabler Personen in Alters- und Pflegeheimen sowie der Umsetzung menschenrechtlicher Standards in Einrichtungen des Justizvollzugs, in Psychiatrien und in Bundesasylzentren und bei zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg.
Besondere Aufmerksamkeit schenkte die NKVF der menschenrechtlichen Bewertung geschlossener Abteilungen für Menschen mit Demenz in Alters- und Pflegeheimen. Die Kommission liess hierzu ein umfassendes Gutachten erstellen, das erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Bedenken hinsichtlich der aktuellen Praxis aufzeigt. Die Kommission besuchte im Jahr 2024 fünf Alters- und Pflegeheime wovon vier eine geschlossene Abteilung für Personen mit einer demenziellen Erkrankung haben.
In den Bundesasylzentren richtete die Kommission ihr Augenmerk insbesondere auf die allgemeinen Lebensbedingungen und den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen. Problematische Praktiken wie die Nutzung von Sicherheitsräumen und täglichen Zimmerkontrollen wurden thematisiert und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Die Kommission hob in ihren Berichten auch gute Praktiken wie beispielsweise Kochmöglichkeiten und Zugang zu Kleiderboutiquen hervor.
Im Berichtsjahr führte die NKVF insgesamt 24 Besuche durch und beobachtete 53 zwangsweise Rückführungen der Vollzugstufe 4 auf dem Luftweg.
Mit ihrem Engagement setzt sich die NKVF weiterhin konsequent für die Achtung der Menschenrechte in der Schweiz ein. Der vollständige Tätigkeitsbericht 2024 ist auf der Website der Kommission verfügbar.