Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten

Bern, 29.05.2009 - Der Bundesrat will eine kohärente Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten gewährleisten. Er hat deshalb am Freitag entschieden, die bei der Amtshilfe bereits beschlossene Ausdehnung der Zusammenarbeit auf Fälle von Steuerhinterziehung in einem zweiten Schritt auch bei der Rechtshilfe umzusetzen.

Am 13. März 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, die internationale Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten zu verstärken und künftig bei der Amtshilfe in Steuersachen den Standard gemäss Artikel 26 des Musterabkommens der OECD zu übernehmen. Damit wird die Schweiz künftig auch in Fällen von blosser Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten, bei denen jedoch gemäss geltendem Recht keine Rechtshilfe möglich ist. Um Lücken und Widersprüche zu vermeiden, will der Bundesrat deshalb das Rechtshilferecht an die neuen Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten anpassen.

Staatsverträge im Vordergrund

Nach der Öffnung der Amtshilfe im Rahmen der Revision der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen wird die Schweiz die ausgehandelten Lösungen auch im Bereich der Rechtshilfe übernehmen und umsetzen. Dabei steht für den Bundesrat die Weiterentwicklung der Rechtshilfe mittels Staatsverträgen im Vordergrund. Erst zu einem späteren Zeitpunkt will er hingegen eine Anpassung des Rechtshilfegesetzes ins Auge fassen. Schliesslich hat der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, Möglichkeiten zur Beschleunigung des Rechtshilfeverfahrens zu prüfen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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