Taser-Einsätze regelmässig auswerten; Bundesrat veröffentlicht Bericht über die Evaluation der Destabilisierungsgeräte

Bern, 16.02.2011 - Kantonspolizeien haben in den letzten acht Jahren 52-mal ohne ernste Zwischenfälle Taser gegen Personen eingesetzt. Dies geht aus dem Bericht über die Evaluation der Destabilisierungsgeräte hervor, den der Bundesrat am Mittwoch veröffentlicht hat. Zur Verhinderung von Missbräuchen empfiehlt der Bericht eine regelmässige Auswertung der Taser-Einsätze und eine strikte Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen.

Die meisten kantonalen Polizeikorps verwenden seit 2003 Destabilisierungsgeräte (sog. Taser), die Stromstösse durch den Körper leiten und so eine Person für kurze Zeit handlungsunfähig machen. In 42 Fällen wurde die Person durch die pistolenähnliche Elektroimpulswaffe getroffen, während sich in zehn Fällen die Person infolge der Drohung mit dem Gerät ergab. Im gleichen Zeitraum führten zudem Polizeibeamte während der Ausbildung Hunderte von freiwilligen Selbstversuchen durch. Auf Bundesebene ist der Einsatz von Tasern erst seit dem Inkrafttreten des Zwangsanwendungsgesetzes am 1. Januar 2009 erlaubt. Seither wurden Taser einzig beim Grenzwachtkorps eingeführt, aber noch nie eingesetzt.

Keine ernsten Zwischenfälle

Neun betroffene Personen wurden nach dem Taser-Einsatz ärztlich untersucht; dabei wurden lediglich in drei Fällen leichtere Verletzungen festgestellt. Die grösste Verletzungsgefahr bei einem Taser-Einsatz geht von Stürzen aus, die von der durch den Stromstoss ausgelösten Versteifung und Bewegungsunfähigkeit herrühren. Ein plötzlicher Herztod nur aufgrund eines elektrischen Impulses ist praktisch ausgeschlossen; falls tödliche Herzrhythmusstörungen auftreten, sind sie durch ein Grundleiden oder durch Stresshormone wie Adrenalin oder durch Drogenkonsum bedingt. Der Taser ist wie ein Arzneimittel nicht frei von Nebenwirkungen; die Indikation, der Nutzen und das Risiko müssen deshalb immer gegeneinander abgewogen werden.

Empfehlungen zur Verhinderung von Missbräuchen

Der Bericht enthält 17 Empfehlungen, welche die mit dem Einsatz von Tasern verbundene Missbrauchsgefahr berücksichtigen. Insbesondere sollen die Benutzer die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und internen Richtlinien strikte beachten. Zudem müssen sie sich immer vergewissern, dass die Verwendung des Destabilisierungsgerätes verhältnismässig ist. Ferner sollen alle Taser-Einsätze dokumentiert und der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission (SPTK) gemeldet werden, die unter Beizug unabhängiger Experten jeden einzelnen Einsatz auswertet. Schliesslich empfiehlt der Bericht, die Zielpersonen nach dem Einsatz von einem Paramediziner oder von einem Arzt untersuchen zu lassen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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