Besonders gefährdete Minderheiten: Bund bereit, Kosten zum Schutz mitzutragen

Bern, 04.07.2018 - Der Bundesrat ist bereit, sich an den Kosten zu beteiligen, die nötig sind, um für die Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen zu sorgen. Er hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die erforderliche Verordnung zu erarbeiten und vor Ende Jahr in die Vernehmlassung zu schicken.

Der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) empfiehlt in seinem Konzept vom 17. April 2018, die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), den Polizeikräften und den gefährdeten Minderheiten zu intensivieren. Dazu gehören insbesondere die jüdischen Gemeinschaften, aber auch muslimische Gemeinschaften, die in das Visier von Terroristen und anderer gewaltbereiter Personen geraten. Das Konzept hält auch fest, dass sowohl die Kantone als auch die Vertreter der Minderheiten erwarten, dass der Bund an den Massnahmen zur Verstärkung der Sicherheit mitwirkt und sich auch finanziell daran beteiligt.

Der Bundesrat hat deshalb das EJPD beauftragt, eine Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen zu erarbeiten. Diese Verordnung kann sich auf Art. 386 des Strafgesetzbuches stützen, der es dem Bund ermöglicht, kriminalpräventive Massnahmen zu unterstützen. Die Eckpunkte der neuen Verordnung sehen vor, dass nicht nur religiöse Minderheiten, sondern auch weitere durch Terrorismus oder andere gezielte Gewalt besonders gefährdete Minderheiten unterstützt werden können.

500 000 Franken für Information, Sensibilisierung und Ausbildung

Konkret sollen ab 2019 kriminalpräventive Massnahmen wie Informations-, Sensibilisierungs- und Ausbildungsmassnahmen mit jährlich bis zu 500 000 Franken unterstützt werden. Die Finanzhilfen betragen höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten einer Massnahme. Die restlichen Mittel müssen von den Kantonen, Gemeinden oder Dritten beigesteuert werden.

Der Bundesrat hat das EJPD zudem beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann, die es dem Bund auch ermöglichen würde, aktive oder passive Massnahmen zum Schutz von Einrichtungen oder Personen besonders gefährdeter Minderheiten finanziell oder anderweitig zu unterstützen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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