Gemäss bosnischer Gesetzgebung sind Adoptionen nur durch Personen mit bosnischer Staatsangehörigkeit möglich.
Internationale Adoptionen sind nur möglich
- für im Ausland wohnenden Staatsangehörige
- wenn es sich um eine Stiefkindsadoption handelt (unter der Voraussetzung, dass der Partner die bosnische Staatsangehörigkeit besitzt)
Dokumente
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Adressliste (PDF, 106 kB, 10.08.2023)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 22.10.2020