Rechtliche Grundlagen

Altes Recht

Das alte Recht bleibt vor allem für Entschädigungen und Genugtuungen im Zusammenhang mit Straftaten, die vor dem 1. Januar 2009 begangen wurden, von gewisser Bedeutung (vgl. Art. 48 OHG).

Pflicht zur Eröffnung der letztinstanzlichen kantonalen Entscheide nach OHG an das Bundesamt für Justiz

Letzte Änderung 05.12.2023

Zum Seitenanfang