Die Bezahlung der Gebühr für den Strafregisterauszug mittels Einzahlungsschein ist ab 1. Oktober 2022 nicht mehr möglich. Bezahlung nur noch mit Kreditkarte, Postfinance-Karte oder Twint. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bestellung eines Strafregisterauszugs in jeder eigenbetriebenen Postfiliale vorzunehmen.
Das Strafregister hat vermehrt Meldungen erhalten über Täuschungen bei der Bestellung von Strafregisterauszügen im Internet.
Aktuell werden die Täuschungshandlungen auf den Webseiten
https://registerwegweiser.online/,
https://www.bopayment.info/strafregisterauszug-schweiz
und
https://www.dienstweg.info/strafregisterauszug/
begangen.
Wir weisen darauf hin, dass der schweizerische Strafregisterauszug auf der Webseite des Bundesamts für Justiz BJ: https://www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter bestellt werden kann.
Welcher Bestellvorgang ist für mich ideal?
Bestellung im Internet
Bestellung am Postschalter
- Ich verfüge über eine Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express, PostFinance Card) oder TWINT und kann/will die Gebühr auf diese Weise bezahlen.
- Ich will den Auszug sofort bestellen und muss mich nicht an die Postöffnungszeiten halten.
- Ich habe keine Kreditkarte oder will diese nicht für Internetbezahlung verwenden.
- Ich kann die Bestellung persönlich am Postschalter vornehmen.
Bedingungen für Internetbestellung:
- Eine Kopie des Passes, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises (neuer Ausländerausweis beidseitig!) zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen Gesuchsformular per Post einsenden.
- Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT. Falls die Einzahlung via Post vorgenommen wird, muss der Empfangsschein zusätzlich eingeschickt werden (beachten Sie dazu die Hinweise im Internet-Bestellprozess).
Bedingungen für Bestellungen am Schalter:
- Der Besteller muss persönlich am Postschalter erscheinen und einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegen.
- Die Bezahlung erfolgt sofort (bar oder PostFinance Card).
Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger Tage.
Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger Tage.
Im Zweifelsfall gibt die Website der Post Auskunft, ob eine Poststelle vernetzt ist und Bestellungen entgegennehmen kann.
Website der Post
Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
Dokumente
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 02.02.2022
Kontakt
Schweizerisches Strafregister
Dienst für Auszüge an Privatpersonen
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 465 01 98
Bedienzeiten Telefon-Support: Montag bis Freitag, 10.00 - 11.30 Uhr