Evaluation des Geldspielgesetzes

Ausgangslage

Am 25. April 2022 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beschlossen, das Geldspielgesetz zu evaluieren. Auch der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen eine Evaluation des Geldspielgesetzes angekündigt (Interpellation De La Reussille [22.3112]; Interpellation Michaud Gigon [22.3340]; Interpellation Fehlmann Rielle [22.3844]; Interpellation Chassot [22.4296]). Das Bundesamt für Justiz (BJ) wurde mit der Federführung der Evaluation beauftragt.

Begleitgruppe

Das BJ hat eine Begleitgruppe eingesetzt, die sich regelmässig austauschen wird. Die Begleitgruppe hat sich am 17. Oktober 2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen. Sie begleitet die Evaluationsarbeiten in fachlicher Hinsicht bei der Planung und Beauftragung der Evaluation an Externe.

Zusammensetzung der Begleitgruppe

Die Gruppe bezieht die wesentlichen Akteure des Geldspielbereichs ein und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen und nationalen Vollzugs- und Aufsichtsbehörden, der Suchtfachstellen und der Geldspielbranche.

Gegenstand der Evaluation

Die Evaluation bezieht sich auf das Bundesrecht und die Auswirkungen des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) sowie der Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS). Gegenstand der Evaluation der Geldspielgesetzgebung sind die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen. Es wird eine Wirksamkeitsüberprüfung der Gesetzgebung und deren Umsetzung durchgeführt. Das kantonale Recht (Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat, kantonale Ausführungsgesetze) ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Evaluation. Die konkreten Themen und Fragestellungen werden in Zusammenarbeit mit der Begleitgruppe an den nächsten Sitzungen festgelegt.  

Letzte Änderung 18.12.2023

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