Konsumkreditgesetz

Änderung des Bundesgesetzes über den Konsumkredit

Worum geht es?

Die Schweiz kennt seit 1993 ein Konsumkreditgesetz, das den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft entspricht. Daneben existieren in der gleichen Sache verschiedene kantonale Gesetze. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Konsumkreditgesetzes soll eine abschliessende eidgenössische Regelung erreicht und der Schutz der Kreditnehmenden verstärkt werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 14. Dezember 1998 verabschiedet der Bundesrat Entwurf und Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Konsumkredit.
     
  • Parlamentarische Beratungen (98.078)
      
  • Das EJPD schickt am 31. Mai 2002 die Verordnung zum Konsumkreditgesetz in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt das Konsumkreditgesetz und die Konsumkreditverordnung auf den 1. Januar 2003 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt eine Revision der Konsumkreditverordnung auf den 1. März 2006 in Kraft. Die Revision ermöglicht den Kantonen, in einem einfacheren Verfahren die Bewilligung zur Gewährung oder Vermittlung von Konsumkrediten erteilen (Medienmitteilung).

Dokumentation

Referendumsvorlage

Vernehmlassungsergebnisse (Verordnung)

Links

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Letzte Änderung 24.11.2005

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