Ausländerrechtliche Administrativhaft
Im Unterschied zur Haft im Rahmen des Straf- und Massnahmenvollzugs bezweckt die ausländerrechtliche Administrativhaft nicht die Sanktionierung einer strafbaren Handlung, sondern die Sicherung des Wegweisungsvollzugs einer ausländischen Person ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgrund eines behördlichen Entscheids.

Im Rahmen ihrer Besuche überprüft die Kommission im Besonderen die Beachtung des Trennungsgrundsatzes der inhaftierten Personen gemäss ihrem Status, die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (insbesondere die Zelleneinschlusszeiten), den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Handhabung des Kontakts mit der Aussenwelt.
Die Kommission stellte in den von ihr besuchten Einrichtungen fest, dass die Bewegungsmöglichkeiten der inhaftierten Personen in der Regel übermässig eingeschränkt sind. Die Zelleneinschlusszeiten von Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft sind teilweise ebenso restriktiv wie die von Personen im strafrechtlichen Freiheitsentzug oder in Untersuchungshaft. Mit Ausnahme des täglichen einstündigen Spaziergangs und allfälliger weiterer Beschäftigungsmöglichkeiten verbringen ausländerrechtlich inhaftierte Personen den Grossteil des Tages in ihrer Zelle.