Ausländerrechtliche Administrativhaft
Im Unterschied zur Haft im Rahmen des Straf- und Massnahmenvollzugs bezweckt die ausländerrechtliche Administrativhaft nicht die Sanktionierung einer strafbaren Handlung, sondern die Sicherung des Wegweisungsvollzugs einer ausländischen Person ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgrund eines behördlichen Entscheids.