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Veröffentlicht am 9. September 2024

Ausländerrechtliche Administrativhaft

Im Unterschied zur Haft im Rahmen des Straf- und Massnahmenvollzugs bezweckt die ausländerrechtliche Administrativhaft nicht die Sanktionierung einer strafbaren Handlung, sondern die Sicherung des Wegweisungsvollzugs einer ausländischen Person ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgrund eines behördlichen Entscheids.