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Die NKVF

Portrait und Aufgaben

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag.

Rechtliche Grundlagen

Das UN-Fakultativprotokoll zur Verhütung von Folter legt den Vertragsstaaten nahe, sogenannte Nationale Präventionsmechanismen einzurichten, welche durch regelmässige Kontrollbesuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs, Folter und/oder unmenschlichen Behandlungen vorbeugen sollen.

Methodik

Die Kommission arbeitet auf der Grundlage von thematischen Schwerpunkten in den Bereichen Justiz und Polizei, Migration und Psychiatrie und überprüft die Grundrechtskonformität von freiheitsbeschränkenden Massnahme.

Mitglieder

Die vom Bundesrat eingesetzte Milizkommission besteht aus zwölf Mitgliedern mit fachlichem Hintergrund in den Bereichen Menschenrechte, Justiz, Straf- und Massnahmenvollzug, Medizin, Psychiatrie und Polizei.

Beobachterpool

Für die regelmässige Beobachtung der polizeilichen Zuführungen und der Rückführungen auf dem Luftweg setzt die Kommission im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings externe Fachpersonen aus dem Migrationsbereich ein.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der NKVF verfügt aktuell über folgende Mitarbeitende: