Fürsorgerische Unterbringung
Eine fürsorgerische Unterbringung (FU) ist ein zivilrechtlicher Freiheitsentzug, welcher eine unfreiwillige Unterbringung in einer Einrichtung zur Folge hat (Art. 426 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB). Auf internationaler Ebene finden sich relevante Regelungen hauptsächlich in der Antifolterkonvention, dem UN-Pakt II, der UN-Behindertenrechtskonvention, der EMRK sowie in den relevanten Prinzipien und Standards der Vereinten Nationen, des Europarats und des CPT. Auf nationaler Ebene sind hauptsächlich die erwachsenenschutzrechtlichen Bestimmungen im ZGB einschlägig.

Anlässlich ihrer Besuche in psychiatrischen Einrichtungen, in denen Personen fürsorgerisch untergebracht sind, überprüft die Kommission insbesondere die Lebens- und Unterbringungsbedingungen der Patientinnen und Patienten sowie die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und medizinischen Behandlungen ohne Zustimmung.