Jugendstrafrechtliche Massnahmen
Der Schutz Minderjähriger in Haft ist auf internationaler Ebene in verschiedenen Konventionen verankert. Die wichtigsten Grundsätze sind in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und im UN-Pakt II enthalten. Zentral sind die Prinzipien der altersgerechten Behandlung sowie der getrennten Unterbringung von Minderjährigen und Erwachsenen (Art. 37 lit. c UN-KRK; Art. 10 Abs. 2 lit. b UN-Pakt II). Einschlägig sind weiter die Regeln der Vereinten Nationen für den Schutz von Minderjährigen im Freiheitsentzug. Auf bundesrechtlicher Ebene enthält das Jugendstrafgesetz (JStG) die wichtigsten Grundsätze für die Anordnung jugendstrafrechtlicher Massnahmen, insbesondere das Trennungsgebot (Art. 27 Abs. 2 JStG und Art. 28 JStPO).