Umsetzung des Veloweggesetzes auf Kurs
Bern, 07.07.2025 — Bis 2027 müssen Kantone und Gemeinden ein zusammenhängendes Velowegnetz planen – eines für den Alltags- und eines für den Freizeitverkehr. Der Bund unterstützt diese Arbeiten mit Vorgaben, Grundlagen und eigenen hochwertigen Anlagen. Eine aktuelle Zwischenbilanz des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zeigt: Die Umsetzung des Veloweggesetzes verläuft schweizweit planmässig.
