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Veröffentlicht am 9. September 2024

Rückführungen auf dem Luftweg

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags begleitet die Kommission seit Juli 2012 Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4 und überprüft die Behandlung der rückzuführenden Personen, die sich aufgrund eines rechtskräftigen Wegweisungsentscheids im verwaltungsrechtlichen Freiheitsentzug befinden.

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Sie richtet dabei ein besonderes Augenmerk auf die verhältnismässige Anwendung von Zwang anlässlich der Zuführung, der Flugvorbereitung und des Fluges gemäss den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Anwendung polizeilichen Zwangs (ZAG). Die Kommission kontrolliert auch die Qualität der medizinischen Betreuung, die Behandlung besonders vulnerabler Personen (insbesondere Familien mit Kindern) und die Durchführung des Vorbereitungsgesprächs und beurteilt diese im Lichte internationaler menschenrechtlicher Standards und bundesrechtlicher Vorgaben.

Auf internationaler Ebene finden sich relevante Regelungen hauptsächlich in der Antifolterkonvention, der EMRK, der Dublin-III Verordnung sowie in den CPT Standards und in der Rückführungsrichtlinie des Europäischen Parlaments. Auf bundesrechtlicher Ebene sind das Ausländergesetz (AuG), die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL), das Zwangsanwendungsgesetz (ZAG) sowie die Zwangsanwendungsverordnung (ZAV) massgebend.

Sämtliche Beobachtungen und Empfehlungen aus dem ausländerrechtlichen Vollzugsmonitoring werden im Rahmen eines institutionalisierten Fachdialogs regelmässig mit Vertreterinnen und Vertretern des Staatssekretariats für Migration (SEM), der Kantonalen Konferenz der Polizeikommandanten Schweiz (KKPKS) und der Vereinigung Kantonaler Migrationsbehörden (VKM) diskutiert. Einmal jährlich richtet die Kommission einen Gesamtbericht mit Empfehlungen an den Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug zur Stellungnahme.