Die Verfassung soll keine Bestimmungen enthalten, die nicht umgesetzt werden können, führt der Bundesrat weiter aus. Darunter würde das Vertrauen in die politischen Institutionen leiden. Er schliesst sich daher den Anträgen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats an, die Verfassungsänderung vom 9. Februar 2003 rückgängig zu machen. Das Parlament war auf den Gesetzesentwurf, der das Verfahren bei der Anwendung der allgemeinen Volksinitiative regelt, nicht eingetreten. Es hatte die Vorlage als kompliziert, unpraktikabel und zeitraubend beurteilt.
Dokumente
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Entwurf
(BBl 2008 2903)
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Stellungnahme des Bundesrates
(BBl 2008 2907)
Letzte Änderung 16.04.2008
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