Auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative verzichten

Bern. Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Gesetzesvorlage zur Einführung der allgemeinen Volksinitiative nicht praxistauglich ist. Er hält es deshalb für vertretbar, die Verfassungsänderung vom 9. Februar 2003 rückgängig zu machen. Er unterstützt einen entsprechenden Vorstoss des Parlaments, wie er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme festhält.

Die Verfassung soll keine Bestimmungen enthalten, die nicht umgesetzt werden können, führt der Bundesrat weiter aus. Darunter würde das Vertrauen in die politischen Institutionen leiden. Er schliesst sich daher den Anträgen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats an, die Verfassungsänderung vom 9. Februar 2003 rückgängig zu machen. Das Parlament war auf den Gesetzesentwurf, der das Verfahren bei der Anwendung der allgemeinen Volksinitiative regelt, nicht eingetreten. Es hatte die Vorlage als kompliziert, unpraktikabel und zeitraubend beurteilt.

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Letzte Änderung 16.04.2008

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