Der Bundesrat verfolgt mit den Verhandlungen zwei Ziele: Das Abkommen soll einerseits so angepasst werden, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen – unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen. Andererseits soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert werden. Beiden Zielen ist gleichermassen Rechnung zu tragen. Dies hat der Bundesrat bereits im Konzept vom 20. Juni 2014 zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zur Steuerung der Zuwanderung festgelegt. Mit dem nun vorliegenden Verhandlungsmandat ermächtigt der Bundesrat die Schweizerische Delegation zur Verhandlungsführung. Eine eigentliche Aufnahme von Verhandlungen wird aber ein Einverständnis der EU bedingen.
Der Auftrag zu Verhandlungen ergibt sich aus den entsprechenden Verfassungsbestimmungen (Art. 121a BV und Art. 197 Abs. 11 BV), welche vorsehen, dass die Zuwanderung durch die Schweiz eigenständig gesteuert wird.
Die Verhandlungen wird Mario Gattiker, Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), leiten. Mitverantwortlicher Unterhändler ist Henri Gétaz, Direktor der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA).
Weiteres Vorgehen
Das Verhandlungsmandat soll nun mit den Aussenpolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte, der Konferenz der Kantonsregierungen sowie mit den Sozialpartnern konsultiert werden.
Letzte Änderung 08.10.2014
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