Lohngleichheit: Bundesrat will zusätzliche staatliche Massnahmen ergreifen

Bern. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Aussprache über die Bekämpfung der Lohndiskriminierung geführt und das weitere Vorgehen besprochen. Er will die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen. Das EJPD wird in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem WBF bis Mitte 2015 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Mehrmals hatte der Bundesrat angekündigt, dass er nach Abschluss des Projekts "Lohngleichheitsdialog" prüfen wird, ob und allenfalls welche staatlichen Massnahmen zur Durchsetzung der in der Bundesverfassung verankerten Lohngleichheit notwendig sind.  Ende Februar 2014 hat das auf fünf Jahre angelegte Projekt geendet, die Ergebnisse des Projekts wurden in der Zwischenzeit evaluiert. Gestützt auf diese Schlussevaluation sowie auf zwei Studien zum Thema Lohngleichheit ist der Bundesrat heute zum Schluss gekommen, dass freiwillige Lösungen alleine nicht zum Ziel führen und es zur Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Lohn zusätzliche staatliche Massnahmen braucht.

Pflicht zu einer regelmässigen betriebsinternen Lohnanalyse

Der Bundesrat schlägt vor, dass Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet werden, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen. Die Kontrolle sollen die Arbeitgeber wahlweise den Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation übertragen können. Das Ergebnis dieser Kontrolle soll zudem im Jahresbericht erwähnt werden. Die Arbeitgeber sollen aber nicht veröffentlichen müssen, wie gross ein allenfalls festgestellter Lohnunterschied zwischen den männlichen und weiblichen Mitarbeitenden ist oder war.

Falls Lohndiskriminierungen festgestellt werden und die Arbeitgeber untätig bleiben, können die Arbeitnehmende wie heute die Lohngleichheit gerichtlich einfordern. Zudem prüft der Bundesrat, eine subsidiäre Meldepflicht für die Revisionsstellen respektive die staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen einzuführen für den Fall, dass die Unternehmen deren Empfehlungen nicht umsetzen.

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Letzte Änderung 22.10.2014

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