Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine von Bund und Kantonen unabhängige nationale Kommission, die sicherstellt, dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden. Ihre Kontrollen führt sie durch regelmässige Besuche in freiheitsentziehenden Institutionen (Gefängnisse, psychiatrische Kliniken, Heime, etc.) und einem kontinuierlichen Dialog mit den Behörden durch. Weitergehende Details können der Homepage der Kommission entnommen werden.
Die neuen Mitglieder bringen Erfahrungen insbesondere aus den Bereichen Psychiatrie, Strafvollzug und Polizeiwesen mit. Per 7. Oktober 2015 wurden Frau Corinne Devaud Cornaz, Dr. med., und Frau Helena Neidhart sowie per 1. Januar 2016 Herr Giorgio Battaglioni, Rechtsanwalt, gewählt.
Letzte Änderung 07.10.2015
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