Volksinitiative Lebenslange Verwahrung

Bern, 18.11.2003 - Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren

Der schreckliche Mord am Zollikerberg, der entsetzliche Fall Ferrari oder der so genannte fürchterliche Sadique de Romont haben die Öffentlichkeit, die Strafrechtsdiskussion und den Strafvollzug im Verlauf der letzten zehn Jahre stark geprägt. Immer wieder tauchte dabei die zentrale Frage auf: Hätten diese grässlichen Straftaten nicht verhindert werden können? Was müssen wir vorkehren, damit solche Täter nicht weitere Straftaten begehen können?

In jüngster Vergangenheit wurden Straftaten begangen, die uns angesichts der Kaltblütigkeit oder Unbekümmertheit, mit der sie begangen wurden, ratlos machen und die Frage aufwerfen, was wir mit dem Strafrecht erreichen können. Ich denke dabei an die kaltblütige Ermordung eines jungen Mannes durch eine Gruppe junger Leute, oder an die beiden Autoraser, welche vor wenigen Tagen den Tod eines korrekt fahrenden Autolenkers verursacht haben.

Fast täglich werden wir mit Meldungen aus dem In- oder Ausland konfrontiert, welche uns verunsichern und nach griffigen Massnahmen rufen lassen.

Die Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" ist daher ohne Zweifel Ausdruck einer tiefen und berechtigten Besorgnis vieler Leute.

Persönlich bin ich tief beeindruckt von der Leistung der Initiantinnen. Sie haben nicht nur eine eindrückliche Anzahl von Unterschriften gesammelt, sondern mit ihrer Initiative vor allem dazu beigetragen, dass das Thema Verwahrung von gefährlichen Straftätern zum ersten Mal in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert wird.

Wenn ich die Initiantinnen über ihre Schicksale und ihr unendliches Leid erzählen höre, verlieren unsere guten sachlichen Argumente etwas von ihrer Durchschlagskraft.
Als Gesetzgeber müssen wir aber - das ist unser Auftrag - kühlen Kopf bewahren, auch angesichts kaum fassbarem menschlichem Schicksal.

Der Bundesrat teilt im Grundsatz das Anliegen der Initiantinnen. Und weil wir das gleiche Ziel haben, haben wir zuhanden des Parlaments sachgerechte, klare und umfassende Lösungen zum Schutz der Gesellschaft entworfen. Wir haben deshalb im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches zahlreiche Neuerungen zum Schutze der Öffentlichkeit vor gefährlichen Tätern vorgeschlagen, so unter anderem eine neue Form der lebenslangen Verwahrung. Denn die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, ist ein absolut vorrangiges Ziel unseres Staates, das Bundesrat und Parlament sehr ernst nehmen.

Wie gesagt: Auch wenn es vor dem Hintergrund der schrecklichen Taten und grossen Leids, das Auslöser der Volksinitiative war, schwierig ist, gegen diese Initiative anzutreten, tun wir es dennoch mit Überzeugung.

Der Bundesrat hat sich eingehend mit der Initiative auseinandergesetzt und ist - wie nach ihm auch die grosse Mehrheit des Parlaments - zum Schluss gekommen, dass die Initiative ihrem Anspruch - die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern wirksam zu schützen - nicht gerecht wird.

Sie ist unvollständig: Zum Beispiel sieht sie eine Verwahrung lediglich für Straftäter mit psychischer Störung vor, die nicht behandelt werden kann. Gefährliche Straftäter ohne eine solche Störung gibt es jedoch ebenso oft. Deren Verwahrung sieht die Initiative nicht vor.

Die Initiative ist unzweckmässig: Nach der Initiative können neue Gutachten für die Aufhebung der Verwahrung nur erstellt werden, wenn durch "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" erwiesen ist, dass der Täter geheilt werden kann. Dieses Vorgehen ist riskant, denn neue Therapiemethoden sind in der Regel noch umstritten und in der Praxis wenig erprobt.

Sie respektiert die Grundwerte nicht: Es besteht die Gefahr, dass die von der Initiative angestrebte "Null-Risiko-Politik" zu einer Art von "Null-Chancen-Politik" verkommt.

Indem die Initiative eine periodische Überprüfung der Voraussetzungen der Verwahrung nur noch unter sehr restriktiven Bedingungen zulässt, besteht die Gefahr, dass Straftäter einfach "weggesperrt" und vergessen werden.

Zu einer solchen Praxis aber darf ein Rechtsstaat und ein an den Grundsätzen der Menschenwürde orientierter Strafvollzug nicht Hand bieten.

Die Menschenwürde jedes Menschen - auch des furchtbarsten Gewalttäters - muss in einem Rechtsstaat unantastbar bleiben.
Aus der Menschenwürde resultieren die Menschenrechte: Sie sind das Fundament eines freiheitlichen und demokratischen Staates. Das muss bei allen Gesetzen unser Massstab sein - und bleiben.

Ich weiss, dass dies im Zusammenhang mit Menschen, die das Leben anderer mit Füssen getreten und beschmutzt haben, ein fast unerträglicher Gedanke ist.
Dennoch müssen wir an ihm festhalten, wenn wir glaubwürdig bleiben wollen.

Nicht alle Täter, die ein schweres Verbrechen begangen haben, sind oder bleiben für immer rückfallgefährdet. In jenen Fällen aber, in denen mit grosser Sicherheit anzunehmen ist, dass ein Täter keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt, darf ihn der Staat nicht länger einsperren, als die der Schuld angemessene Strafe dauert.
Ein weiteres - vielleicht das wichtigste - Argument zur Ablehnung der Initiative liegt darin, dass das Parlament mit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ein umfassendes Paket von Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der Öffentlichkeit vor gefährlichen Tätern verabschiedet hat.

Insbesondere ist die vorgesehene neue Form der Verwahrung viel umfassender als diejenige, welche die Initiative vorschlägt:

  • Sie ist nicht nur für gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter vorgesehen, sondern kann gegenüber allen Straftätern angeordnet werden, die schwere Taten begangen haben, und bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht.
  • Weil nach neueren Untersuchungen zudem schwere Straftaten
    ebenso oft von psychisch nicht gestörten Personen wie von psychisch kranken Personen begangen werden, soll die neue Verwahrung auch für Täter Anwendung finden, die keine psychische Störung im Sinne der Psychiatrie aufweisen, aber gleichwohl gefährlich sind.
  • Das neue Gesetz ermöglicht es schliesslich, auch einen Täter, dessen Gefährlichkeit erst im Strafvollzug erkannt wird, nachträglich zu therapieren und ihn zu verwahren, wenn die Therapie nicht zum Ziel führt.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass wir mit dem neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches über das bessere, umfassendere und differenziertere Konzept zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern verfügen.

Stellen Sie sich vor, bei einer Annahme der Initiative gäbe es das revidierte Strafgesetz nicht.

  • Dies wäre ein enormer Rückschritt gegenüber der heutigen Situation.
  • Indem wir bei einer allfälligen Annahme der Volksinitiative das revidierte StGB trotzdem in Kraft setzen werden, können die gröbsten Mängel der Volksinitiative aufgefangen werden - allerdings nicht alle.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass der Bundesrat für die Anliegen der Initiantinnen nicht nur grosses Verständnis hat, sondern dieselben Ziele verfolgt.

Ich bin jedoch überzeugt, dass mit dem revidierten Strafgesetzbuch deren Sorgen besser Rechnung getragen wird, als mit den Mitteln, welche die Initiative vorschlägt. Weil diese Mittel zum Teil unzweckmässig oder unverhältnismässig sind und letztlich nur eine Scheinsicherheit bieten, lehnt der Bundesrat die Initiative ab.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Letzte Änderung 20.01.2023

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