Verordnungsanpassungen im Zusammenhang mit den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes

Für die EKM steht im Vordergrund, dass jede Änderung (in Testphasen und in ordentlichen Verfahren) den Grundsatz beachtet, dass alle Flüchtlinge, Verfolgten und Vertriebenen, welche von der Schweiz Schutz benötigen, diesen auch erhalten. Die vorliegende Verordnung zur Testphase sollte mehr Angaben darüber machen, wie die Testphase evaluiert wird. Zudem sollten Absprachen mit dem Bundesverwaltungsgericht über die Beschleunigung des Verfahrens auch in seinem Bereich erfolgen.

Die EKM begrüsst, dass die zwei neuen Verordnungen für die Testphase und für den Betrieb von Bundeszentren sowie die Änderungen der Asylverordnung 1 bereits vor der Abstimmung über die dringlichen Änderungen im Asylgesetz bereinigt werden können. Schliesslich steht nur eine gewisse Zeit zur Verfügung, während der das neue beschleunigte Verfahren getestet werden kann. Eine gute Testphase, die gründlich evaluiert wird, ist aber dringend nötig, damit das beschleunigte Verfahren die erwarteten Effekte erzielen kann.

Die dringlichen Änderungen beschränken sich auf den erstinstanzlichen Entscheid. Auch wenn die Fristen für die Behandlung von Beschwerden nicht in dieser Verordnung neu geregelt werden dürfen, so müssen sie doch angestrebt werden – wenn auch nur in Form von Absichtserklärungen. Denn es ist klar, dass sich die Beschleunigung nicht auf das erstinstanzliche Verfahren beschränken kann.

Bei ihrem Besuch im EVZ Basel im Februar 2010 hat die EKM festgestellt, dass eine längere Aufenthaltsdauer in einem solchen Zentrum nur befürwortet werden kann, wenn die Gesuchsteller Tagesstruktur und Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten. Beschäftigungsprogramme sind sehr wichtig und sollten für möglichst viele Gesuchsteller angeboten werden. Der Unterkunft für Familien ist besondere Beachtung zu schenken, der Unterricht für die Kinder im Schulalter besonders sorgfältig zu prüfen. Ist der Unterricht im Bundeszentrum wirklich möglich? In der Testphase könnten ferner auch unterschiedliche Wohnformen getestet werden (Wohngruppen, spezielle Bereiche für Familien, Rückzugsorte).

Letzte Änderung 02.04.2013

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