Aktuelle Asylgesetzreformen

Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen unterstützt ein rascheres Asylverfahren. Sie spricht sich gegen den Ausschluss von Dienstverweigerern vom Asyl aus und fordert den Gesetzgeber auf, Alternativen zum Botschaftsasyl zu schaffen. Zudem soll der Status der «vorläufigen Aufnahme» neu ausgestaltet werden.

Die Migrationskommission EKM hat sich mit den verschiedenen aktuellen Reformen im Asylbereich auseinandergesetzt. Als Richtschnur für die Beurteilung dient ihr der Grundsatz, dass die Schweiz Flüchtlingen, Verfolgten und Vertriebenen Schutz gewährt. Die Schutzgewährung hat immer oberste Priorität und darf durch keine definitive oder temporäre Massnahme gefährdet werden.

Die EKM unterstützt die Bemühungen, Asylverfahren deutlich zu beschleunigen. Das ist im Interesse des Staates, der Gesuchsteller und der Bevölkerung. Ihr scheint es richtig, neue Verfahren in einer Testphase zu prüfen. Die bereits vorliegende Verordnung dazu muss nach ihrer Ansicht noch genauere Angaben über die Evaluation machen und eine Beschleunigung des Verfahrens auch im Beschwerdeverfahren anstreben. Eine nicht verhandelbare Bedingung für ein beschleunigtes Verfahren ist nach Ansicht der Kommission ein professioneller, unabhängiger und unentgeltlicher Rechtsschutz für die Gesuchsteller.

Die maximale Aufenthaltsdauer in einem neuen Bundeszentrum beträgt 140 Tage. In dieser Zeit soll die Mehrheit der Verfahren abgeschlossen werden können. Bestehende Zentren sind nicht auf eine so lange Dauer ausgerichtet. Darum braucht es dringend bauliche und organisatorische Anpassungen: Beschäftigungsprogramme müssen für alle angeboten werden, Familien und vulnerable Personen brauchen spezielle Rückzugsorte. Der Einführung des Schulunterrichts soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Werden unbequeme, «renitente» Asylsuchende in speziellen Zentren untergebracht, so müssen die Bedingungen für die Zuweisung in und die Entlassung aus einem solchen Zentrum sowie die Hausordnung klar geregelt und transparent sein.

Ersatz für Botschaftsasyl und Überarbeitung der «vorläufigen Aufnahme»

Nicht im Zusammenhang mit den beschleunigten Verfahren stehen zwei Reformpunkte, die das Parlament 2012 als dringlich bezeichnet hat, die aber im Rahmen der anstehenden grossen Asylgesetzrevision hätten behandelt werden können: die Abschaffung des Botschaftsasyls und die Definitionsänderung, wonach Wehrdienstverweigerer und Deserteure nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Die Kommission ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden. Die Möglichkeit, in einer Schweizer Botschaft ein Asylgesuch stellen zu können, dient dem Schutz von Verfolgten. Mehrere hundert Personen jährlich erhielten so in den letzten Jahren die Möglichkeit, auf sicherem Weg als Flüchtlinge in die Schweiz einzureisen. Da alle anderen Staaten das Botschaftsasyl abgeschafft haben, ist abzusehen, dass die Schweiz den gleichen Weg gehen wird. Die Kommission fordert aber drei Ersatzmassnahmen: die bessere Ausgestaltung des humanitären Visums, auch für Personen in einem Transitland, die Wiedereinführung eines Programms zur gruppenweisen Aufnahme von Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit dem UNHCR sowie die verstärkte Hilfe vor Ort.

Die Kommission ist gegen einen Zusatz zum Flüchtlingsbegriff, der Wehrdienstverweigerer und Deserteure vom Asyl ausschliesst. Das Asylgesetz nennt eine Definition des Flüchtlingsbegriffs, die für alle Fälle anwendbar ist. Die Kommission warnt davor, weitere Ausschlussdefinitionen ins Gesetz aufzunehmen. Denn in jedem Fall muss die Flüchtlingskonvention von 1951 beachtet werden. Dienstverweigerer erhalten demnach vorübergehenden Schutz in der Schweiz, werden also «vorläufig aufgenommen». In diesem Zusammenhang regt die Kommission an, im Rahmen der anstehenden Asylgesetzrevision den Status der «vorläufigen Aufnahme» zu überprüfen und neu auszugestalten, so dass der Schutzgewährung mehr Beachtung geschenkt wird. Somit könnte den Personen mit diesem Status, die länger hier bleiben, die Integration erleichtert werden.

Letzte Änderung 21.05.2013

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