Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Grundsätzlich spricht sich die EKM für die Personenfreizügigkeit aus. Die Umsetzung von Artikel 121a BV, welche den Aufenthalt ausländischer Arbeitskräfte Kontingenten unterwerfen will, wird dazu führen, dass die Wirtschaft bei anhaltend guter konjunktureller Lage vermehrt auf Kurzaufenthalter und Meldepflichtige zurückgreifen wird. Die Optimierung der flankierenden Massnahmen ist zu begrüssen, weil damit die Gefahr prekärer Arbeitssituationen verringert werden kann. Gleichzeitig werden die Löhne und Arbeitsbedingungen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt geschützt, was den sozialen Frieden fördert. Mit der Bekämpfung missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen wird letztlich auch die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung verbessert.

Letzte Änderung 05.12.2014

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