Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer: "Verfahrensnormen und Informationssysteme"

Ende Juni 2016 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) eröffnet. Diese Revision erfolgt unabhängig von den laufenden Revisionen des AuG, in welcher es um die "Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen beim FZA" und um die "Integration" geht.

Dennoch enthält der Vernehmlassungsentwurf wichtige Änderungen, die in der Konsequenz verschiedene Bevölkerungsgruppen betreffen: Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind; Personen, die in Zusammenhang mit ihrer Rückkehr finanzielle Unterstützung beanspruchen können; Personen mit einem Flüchtlingsstatus, die Reisen unternehmen; Integrationsfachleute; Personen, die im Rahmen ihrer Arbeit in die Schweiz oder ins Ausland entsandt werden; Personen in Administrativhaft; Personen die aus der Schweiz weggewiesen werden; Personen, denen an der Grenze die Einreise in die Schweiz verweigert wird; Personen, deren Daten in verschiedenen Informationssystemen registriert sind und die Behörden, die auf diese Informationen zurückgreifen wollen.

Die EKM hat zu allen Vorschlägen ausführlich Stellung genommen. 

Dokumentation

Letzte Änderung 18.10.2016

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