Integration auf Abwegen

Aktuell werden die «Verordnung über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer» (VIntA) sowie die «Verordnung über Zuwanderung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit» (VZAE) revidiert. Diese konkretisieren die Bestimmungen des «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration» (AIG), welches im Dezember 2016 vom Parlament gutgeheissen wurde.

Der Umsetzungsvorschlag zielt auf eine «verbindlichere Ausgestaltung» des Grundsatzes des «Förderns und Forderns» bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern hin. Die Revision schliesst einen Paradigmenwechsel ab, der sich in den letzten Jahren angebahnt hat und von einer zunehmenden Verrechtlichung des Integrationsbegriffs geprägt war. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM steht dieser Entwicklung insgesamt skeptisch gegenüber, da sie die gesamtgesellschaftliche Dimension von Integration ausblendet und Integration auf die Behebung individueller Integrationsdefizite einengt. In ihrer Stellungnahme geht sie auf die Stärken und Schwächen der geplanten Änderungen ein.

Die EKM begrüsst insbesondere

  • den besseren Zugang von vorläufig Aufgenommenen zur Erwerbstätigkeit;
  • die klare Regelung der finanziellen Beteiligung und der Rolle des Bundes im Bereich der Integration.

Kritisch beurteilt sie hingegen

  • den defizitorientierten Integrationsbegriff;
  • die Verknüpfung der Integration mit der Aufenthaltssicherheit und polizeilichen Vollzugsaufgaben;
  • die Ausblendung des Beitrages der gesamten Gesellschaft zur Integration;
  • die unscharfe Trennung zwischen dem Regelstrukturansatz und der spezifischen Integrationsförderung;
  • die zu wenig flexible Regelung der spezifischen Integrationsförderung;
  • die weiten Ermessensspielräume bei der Beurteilung der Integration;
  • die Erweiterung des Grundauftrages der Migrationsbehörden ohne zusätzliche finanzielle Mittel.

Letzte Änderung 28.02.2018

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