Integrationsvereinbarungen

Das neue Ausländergesetz und die entsprechende Integrationsverordnung sehen das Instrument der Integrationsvereinbarung vor, überlassen es aber den Kantonen, ob sie davon Gebrauch machen wollen. Bei den Integrationsvereinbarungen handelt es sich um individuelle Massnahmen wie z.B. den Besuch eines Sprachkurses, zu dem eine Migrantin oder ein Migrant verpflichtet werden kann. In der Regel werden solche Vereinbarungen für Personen vorgesehen, die Probleme haben bzw. individuelle Förderung benötigen. Es gibt aber auch die Forderung, solche Vereinbarungen flächendeckend einzusetzen.

Die EKA ist skeptisch, was die Durchführbarkeit und Wirksamkeit dieses Instruments angeht. Sie ist vor allem besorgt, dass die Vereinbarungen diskriminierend wirken können und eine gewisse Willkür nicht auszuschliessen ist. Zudem dürften sie nicht dazu benützt werden, den Familiennachzug einzuschränken.



Letzte Änderung 11.09.2007

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