Flüchtlingsbegriff
Als Flüchtlinge gelten nach der Flüchtlingskonvention und dem Schweizer Asylgesetz Personen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Im Zentrum des juristischen Flüchtlingsbegriffs steht folglich die individuelle Verfolgung. Menschen sind jedoch aus verschiedensten und oft aus mehreren sich überschneidenden Gründen auf der Flucht, unter anderem wegen Krieg, Naturkatastrophen oder Armut.
Damit gelten viele schutzbedürftige Personen nicht als Flüchtlinge gemäss Flüchtlingskonvention: beispielsweise sogenannte «Gewaltflüchtlinge», die vor Krieg oder Bürgerkrieg fliehen. Sie erhalten in der Schweiz nur eine vorläufige Aufnahme. Auch Personen, die vor Naturkatastrophen oder Auswirkungen des Klimawandels geflohen sind, haben gemäss Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf Schutz.
Politische Interventionen bemühen sich einerseits um eine weiterreichende Definition des Flüchtlingsbegriffs, wie zum Beispiel die Nansen-Initiative zur Erarbeitung einer Schutz-Agenda für Klimaflüchtlinge. Andererseits gibt es Versuche, den Flüchtlingsbegriff einzuschränken, beispielsweise wird seit 2013 in der Schweiz Kriegsdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund anerkannt. Dadurch bekommen die betroffenen Asylsuchenden in der Regel nur eine vorläufige Aufnahme.
Viele Flüchtlinge sind gezwungen, lange und gefährliche Fluchtwege auf sich zu nehmen, um in einem sicheren Land um Asyl zu ersuchen. Um dies zu verhindern, stehen immer wieder Instrumente zur Diskussion, die einen direkten Zugang zu Schutz ermöglichen können. Eines dieser Mittel, das Botschaftsverfahren, wurde in der Schweiz im September 2012 abgeschafft. Tatsächlich kannte die Schweiz dieses Instrument noch als einziges europäisches Land. Das Instrument wurde in der Schweiz zu einem Zeitpunkt aufgegeben, als auf europäischer Ebene dessen Wiedereinführung diskutiert wurde. Als Ersatz für dieses Instrument, jedoch auch als allgemeine Massnahmen einer solidarischen Flüchtlingspolitik müssen aus Sicht der EKM alternative Instrumente geprüft und ausgebaut respektive wiederaufgenommen werden.
«Resettlement» oder Wiederansiedlung bezeichnet die Aufnahme von Gruppen von Flüchtlingen, die in ein Erstasylland geflohen sind, dort jedoch nicht den entsprechenden Schutz erhalten. Die betroffenen Personen werden, da sie trotz einem längeren Aufenthalt im Erstasylland nicht in der Region angesiedelt werden können, direkt vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt, um in einem anderen Staat dauerhaft angesiedelt zu werden.
Die Schweiz hat zwischen 1950 und 1995 in Zusammenarbeit mit dem UNHCR auf diesem Weg Tausende sogenannter «Kontingentsflüchtlinge» aufgenommen, hat diese Praxis jedoch während der Kriege im Balkan wieder aufgegeben. Nach fast 20-jähriger Pause hat der Bundesrat 2013 entschieden, in einer dreijährigen Pilotphase mit der Aufnahme von 500 Flüchtlingen das Resettlement wieder aufzunehmen. Seither hat die Schweiz die Aufnahme von 3580 Resettlement-Flüchtlinge zugesichert.
Über Resettlement kann besonders vulnerablen Vertriebenen Schutz gewährt werden, ohne dass sie die grossen Risiken einer illegalen Migration auf sich nehmen müssen. Daher sieht die EKM die Aufnahme von anerkannten Flüchtlingsgruppen über Resettlement in Verbindung mit dem Engagement vor Ort als wichtiger Beitrag der Schweiz zur Unterstützung der Vertriebenen in Krisenregionen.
Die Mehrheit der Vertriebenen und Geflohenen lebt weiterhin im eigenen Land oder in angrenzenden Staaten der betreffenden Region. Diese Staaten sind, selbst wenn sie durch internationale sowie nichtstaatliche Organisationen unterstützt werden, meist nicht in der Lage, allen Geflohenen und Vertriebenen aus eigener Kraft die nötige Hilfe zu leisten. Die Vertriebenen selber sowie jene Staaten und Organisationen, die in diesen schwierigen Situationen Schutz gewähren können und wollen, sind auf weltweite Unterstützung angewiesen. Zusammen mit der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen setzt sich die EKM auch für eine verbesserte Hilfe vor Ort ein. Dies umfasst die Unterstützung der UNO- und anderen internationalen Organisationen sowie NGOs bei ihren Aktivitäten zur Schutzgewährung. Weiter müssten auch Wiederansiedlungsprogramme vor Ort, in der Regel in den Nachbarländern, vermehrt unterstützt werden.
Seit der Abschaffung des Botschaftsverfahrens im September 2012 besteht für Asylsuchende im Ausland nur noch die Möglichkeit, auf einer Schweizer Botschaft ein humanitäres Visum zu beantragen. Voraussetzung für die Erteilung eines humanitären Visums ist, dass eine Person in ihrem Heimat- oder Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Der Zugang zu diesem Instrument wird kritisch hinterfragt, da seit September 2012 nur sehr wenige Visa erteilt wurden. Eine Studie von Interface hält zwar fest, dass der Schutz gesuchstellender Personen gewährleistet ist, wirft jedoch auch viele Fragen auf. Zu der Frage, wieso nicht mehr schutzbedürftige Personen, die nach altem Recht ein Asylgesuch auf einer Botschaft gestellt hätten, ein Gesuch für ein humanitäres Visum stellen, kann die Studie nur Mutmassungen über fehlendes Wissen und höhere oder höher eingeschätzte Anforderungen anstellen. In Reaktion auf die Resultate der Studie wurde die entsprechende Weisung des SEM angepasst. Die Änderungen präzisieren den Handlungsspielraum der Auslandvertretungen bei der Beurteilung von Gesuchen (es müssen einzig humanitäre Gründe vorliegen und keine weiteren Einreisevoraussetzungen erfüllt werden) und bei der Ausgestaltung von Chancengesprächen (Gesuchsteller sollen darauf hingewiesen werden, dass sie ein Gesuch einreichen können, auch wenn es als chancenlos erachtet wird). Vereinheitlicht wurde zudem die unterschiedliche Praxis der Gebührenerhebung, indem grundsätzlich keine Visumgebühr mehr erhoben wird.
Die EKM setzt sich weiterhin für eine bessere Ausgestaltung des humanitären Visums und die Sicherstellung des Zugangs zu diesem Instrument ein.
Studien und Empfehlungen
- Empfehlungen: Neustrukturierung des Asylbereichs (PDF, 482 kB, 28.03.2018)
- Schutz für Vertriebene. Konzepte, Herausforderungen und neue Wege (PDF, 2 MB, 07.05.2015)
- Empfehlungen: Schutzgewährung (PDF, 752 kB, 18.10.2023)
- Bericht und Empfehlungen: Aufnahme von Flüchtlingsgruppen und Hilfe vor Ort (PDF, 702 kB, 06.03.2009)
Veranstaltungen
- Ausstellung FLUCHT
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EKM-Jahrestagung 2014
Schützen oder wegschauen? Schutzgewährung für Vertriebene und die Rolle von Gesellschaft und Politik
Links
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Der Bundesrat schlägt ein Konzept für die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen vor
Medienmitteilung des Bundesrates vom 30. November 2018
- Evaluationsbericht Praxis humanitäre Visa
- SFH: Humanitäres Visum
- Staatssekretariat für Migration SEM: Resettlement
- Zwischenbericht zu Pilotprojekt Resettlement
- The Nansen Initiative
Letzte Änderung 24.06.2024