NKVF veröffentlicht Bericht über die Strafvollzugsanstalt Bochuz

Bern, 20.02.2012 - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Kurzbesuch vom 6. April 2011 in der Strafvollzugsanstalt Bochuz. Sie begrüsst die seither vorgenommenen baulichen Veränderungen zur Verbesserung der materiellen Haftbedingungen, zeigt sich aber auch weiterhin besorgt über die generelle Problematik der Isolierung bestimmter Insassengruppen.

Der Besuch stand im Zusammenhang mit den besorgniserregenden Umständen, die seit dem tragischen Tod von Skander Vogt im März 2010 in der Strafvollzugsanstalt Bochuz herrschten. Die Kommission hielt es für unabdingbar, namentlich die allgemeinen Haftbedingungen von verwahrten oder stationär therapierten Personen im Sinne von Art. 59 Abs. 3 bzw. 64 StGB genauer zu untersuchen.

Laut Kommission wiesen die materiellen Haftbedingungen in der Warte- und Sicherheits­abteilung gravierende Mängel auf, die eine strikte Isolierung der Insassen zur Folge hatten. Die Kommission stellt mit Genugtuung fest, dass die erfolgten baulichen Anpassungen der Räumlichkeiten eine Lockerung des Haftregimes ermöglichen und dass die zuständigen Behörden heute bestrebt erscheinen, langanhaltende Isolationsmassnahmen zu unterbinden.

Ebenfalls im Sinne der Kommissionsempfehlungen sind die mittel- und langfristigen Projekte zur Errichtung eines eigentlichen Vollzugskrankenhauses mit einem sozio-therapeutischen Angebot für Insassen mit psychischen Störungen.

Bezüglich der generellen Problematik der Isolierung von verwahrten oder stationär therapierten Personen im Sinne von Art. 59 Abs. 3 bzw. 64 StGB, erinnert die Kommission daran, dass Isolationsmassnahmen als schwerwiegendster Eingriff in die Grundrechte eines Insassen so kurz wie möglich zu halten sind und verhältnismässig zu sein haben.

Die Kommission wird die Situation dieser besonders schutzbedürftigen Insassen durch weitere Besuche vor Ort aufmerksam weiterverfolgen.


Adresse für Rückfragen

Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
+41 58 465 16 20



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Letzte Änderung 17.12.2021

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