Nationale Kommission zur Verhütung von Folter beginnt ihre Amtstätigkeit im Kanton Wallis

Bern. Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter Konvention der UNO unterschrieben und dieses Abkommen im vergangenen Jahr mit der Bildung einer zwölfköpfigen Kommission zur Verhütung von Folter umgesetzt. Damit unterstützt die Schweiz die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen Folter, unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlung von Personen, die in Gefängnissen und Anstalten die Freiheit entzogen wurde. Die Kommission hat am 1. Januar 2010 ihre Arbeit aufgenommen und besucht als erste Amtshandlung am 27. und 28. Mai Anstalten im Kanton Wallis.

Die unabhängige Kommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Polizei und Straf- sowie Massnahmenvollzug wurde speziell geschaffen, um durch angemeldete und unangemeldete Besuche und Kontrollen in Gefängnissen und Anstalten des Freiheitsentzuges eine erhöhte Sensibilisierung für die Achtung der Menschenwürde zu schaffen. Das Gesetz beauftragt die Kommission mit ihren Besuchen allfällige Verletzungen der Rechte der Inhaftierten zu verhüten.

Die Kommission überprüft daher inskünftig regelmässig die Situation von Personen, denen die Freiheit entzogen ist. Über die Feststellungen wird zu Handen der zuständigen politischen Behörde ein Bericht mit Empfehlungen erstellt. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe hat die Kommission Zugang zu allen erforderlichen Informationen und führt mit Insassen und Personal vertrauliche Gespräche.

Als ersten Kanton besucht die Kommission den Kanton Wallis. Die Wahl fiel nicht aufgrund von allfälligen Vorkommnissen auf diesen Kanton, sondern wegen der übersichtlichen Situation in einem mittelgrossen Kanton, seiner Zweisprachigkeit und vor allem wegen der Tatsache, dass verschiedene Anstaltstypen vorzufinden sind. Die vierköpfige Subdelegation wird am 27. Mai das Ausschaffungszentrum in Granges bei Sierre aufsuchen und am folgenden Tag in Brig den kantonalen Polizeiposten und das Untersuchungsgefängnis. Wegen der aktuellen Problematik der Ausschaffung auf dem Luftweg scheint der Kommission eine Überprüfung der Haftsituation zweckmässig. Es sind deshalb auch Gespräche mit dem medizinischen Personal und mit Ausschaffungsspezialisten der Kantonspolizei vorgesehen.

Die Behörden des Kantons Wallis, angeführt durch Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten, wurden vorgängig durch den Präsidenten der Kommission, dem Genfer Arzt und Juristen Jean-Pierre Restellini, dem Berner Rechtsprofessor Alberto Achermann und dem früheren Aargauer Polizeikommandanten Léon Borer über die Vorgehensweise und die Zusammenarbeit informiert.

Letzte Änderung 27.05.2010

Zum Seitenanfang

https://www.nkvf.admin.ch/content/nkvf/de/home/publikationen/newsarchiv/2010/2010-05-27.html