Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter veröffentlicht ihre ersten Berichte

Bern. Ein Jahr nach Aufnahme ihrer Tätigkeiten veröffentlicht die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) die ersten Berichte. Diese sind das Ergebnis eines konstruktiven und regelmässigen Dialogs mit den kantonalen Behörden. In Anwendung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter- Konvention der UNO überprüft die NKVF in der Schweiz die Situation von Personen im Freiheitsentzug und stellt mit ihren Besuchen sicher, dass die Rechte der Inhaftierten eingehalten werden.

Die NKVF hat heute ihre ersten beiden Berichte zu den im Mai und Juni 2010 durchgeführten Anstaltsbesuchen in den Kantonen Wallis und Bern veröffentlicht. Diese Berichte sind das Ergebnis eines kontinuierlichen Dialogs, welcher die Kommission mit den Behörden der Kantone Wallis und Bern geführt hat. Auf diese Weise soll eine nachhaltige Zusammenarbeit entstehen.

„Das von der NKVF definierte Berichterstattungsverfahren hat sich insofern bewährt, als dass wir einen konstruktiven Dialog mit den kantonalen Behörden aufbauen konnten, der ein wichtiger Handlungsgrundsatz unserer Kommission darstellt“, sagt der NKVF-Präsident Jean-Pierre Restellini. Im Anschluss an einen Anstaltsbesuch übermittelt die Kommission den kantonalen Behörden ihre wichtigsten Beobachtungen und richtet erste Empfehlungen an sie. Die kantonalen Behörden haben anschliessend die Möglichkeit, zum Inhalt des Berichtes Stellung zu nehmen.

In ihrem Schlussbericht berücksichtigt die NKVF die Stellungnahme der kantonalen Behörden, sofern es sich um zusätzliche Informationen oder Korrekturen handelt, welche den Bericht in sinnvoller Weise ergänzen. Allerdings hält sie stets an den von ihr formulierten Empfehlungen fest, welche das Ergebnis sämtlicher während eines Besuches gesammelten Beobachtungen sind. Diese Empfehlungen bilden ausserdem den Kern der gesamten Kommissionsarbeit.

Die NKVF ist eine von den Behörden unabhängige Kommission. Sie besteht aus 12 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Recht, Polizei und Strafvollzug, die regelmässige Besuche in allen Orten des Freiheitsentzuges durchführen.

Letzte Änderung 11.01.2011

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