Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Bericht zum Besuch im Kanton Zürich

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat heute ihren Bericht zu einem Besuch von Einrichtungen im Kanton Zürich veröffentlicht. Besucht wurden im letzten Dezember die „Zentrale Ausnüchterungsstelle“ und das Flughafengefängnis. Die Kommission begrüsst die Veränderungen, die der Regierungsrat des Kantons Zürich aufgrund des Berichtes in Aussicht gestellt hat.

Der Bericht ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Dialogs, den die Kommission mit den Behörden des Kantons Zürich geführt hat. Auf diese Weise soll eine nachhaltige Zusammenarbeit entstehen. „Die NKVF legt den Akzent auf Prävention. Ein konstruktiver Dialog mit den zuständigen Behörden ist dafür das beste Mittel“, sagt Marco Mona, Vize-Präsident der NKVF.

Zentrale Ausnüchterungsstelle vorbildlich

Die NKVF hat im Kanton Zürich das Flughafengefängnis sowie verschiedene Regionalwachen der Stadtpolizei und die „Zentrale Ausnüchterungsstelle“ besucht. Die NKVF wurde überall sehr gut und mit offensichtlichem Willen zur Kooperation empfangen. Der Austausch war konstruktiv und auch auf kritische Fragen wurde bereitwillig Auskunft gegeben.

Die Stadt Zürich hat in einem Pilotprojekt des Polizeidepartements und des Gesundheits- und Umweltdepartements im März 2010 die ZAS in Betrieb genommen. Die Einrichtung, welche am Wochenende zum Einsatz kommt, macht einen sehr guten Eindruck und erscheint als vorbildlich für grosse Zentren. Die Kommission äusserte Bedenken betreffend die Höhe der auf die betroffenen Personen überwälzten Kosten und empfiehlt, diese zu senken.

Empfehlungen zum Flughafengefängnis

Beim Besuch des Flughafengefängnisses, welches für die Ausschaffungshaft und als Untersuchungsgefängnis eingesetzt wird, konnte sich die NKVF vom korrekten und respektvollen Umgang des Personals gegenüber Insassinnen und Insassen überzeugen. Die NKVF empfiehlt aufgrund des sehr anspruchsvollen Auftrages eine Erhöhung des Bestandes des Betreuungspersonals.

Die Kommission ist der Meinung, dass die Einrichtung des Ausschaffungsgefängnisses für die meisten Insassen weder zweckmässig noch verhältnismässig ist. Die Haft wird in einem Gefängnis mit aufwändigen, hohen Sicherheitsanforderungen durchgeführt. Die Kommission empfiehlt, eine passendere Infrastruktur für diese Art des Freiheitsentzuges zur Verfügung zu stellen, welche den Insassen mehr Bewegungsfreiheit gibt, weniger Sicherheitsvorkehrungen aufweist und im Betrieb günstiger ist.

Infolge Platzmangels bestehen derzeit für viele Insassen sehr lange Wartefristen für einen Eintritt in eine Vollzugsanstalt. Deshalb werden viele Gefangene im Vollzug wie Untersuchungsgefangene behandelt und daher viel stärker eingeschränkt. Diese Situation ist für Personen, die auf einen Massnahmenvollzug warten, noch bedenklicher, da in der Wartezeit keine therapeutische Massnahme angeboten wird. Die Kommission empfiehlt Massnahmen personeller und baulicher Art, um in einem Teil des Untersuchungsgefängnisses in vernünftiger Art Vollzug durchführen zu können.

Veränderungen in Aussicht gestellt

Im Anschluss an den Besuch hat die Kommission den kantonalen Behörden ihre wichtigsten Beobachtungen und Empfehlungen zukommen lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Möglichkeit genutzt, zum Inhalt des Berichtes Stellung zu nehmen. Die Kommission begrüsst die darin in Aussicht gestellten Veränderungen in der Ausgestaltung der Ausschaffungshaft und zur Überwindung der Platzprobleme.

Unabhängige Kommission

Die NKVF ist eine von den Behörden unabhängige Kommission. Sie besteht aus zwölf Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Recht, Polizei und Strafvollzug, die regelmässige Besuche in allen Orten des Freiheitsentzuges durchführen. Sie hat ihre Arbeit am 1. Januar 2010 aufgenommen.

Die NKVF besucht systematisch Haftorte in den Kantonen und veröffentlicht Berichte dazu. In Anwendung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO überprüft die NKVF in der Schweiz die Situation von Personen im Freiheitsentzug damit die Rechte der Inhaftierten eingehalten werden.

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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Letzte Änderung 21.06.2011

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