Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Erster Tätigkeitsbericht

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat heute ihren ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der Bericht für 2010 skizziert die Herausforderungen, welche die Kommission im ersten Jahr ihrer Tätigkeit antraf. Im Zentrum der Arbeit stand die Aufnahme eines Dialogs mit den Behörden und Stellen, mit denen die Kommission zusammenarbeitet.

Die Kommission wurde vom Bundesrat zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO eingesetzt. Sie nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2010 auf. Seither überprüft sie regelmässig die Situation von Personen im Freiheitsentzug. Die Kommission setzt sich zusammen aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Strafverfolgung sowie Straf- und Massnahmenvollzug.

Die regelmässige Überprüfung der Haftumstände und die daraus abgeleiteten Empfehlungen kommen den Personen im Freiheitsentzug zugute. Auch für die Leiterinnen und Leiter der betroffenen Anstalten ist die neutrale Beurteilung durch kantons- und bundesverwaltungsferne Stellen nützlich. Die einheitlichen Vorschläge und Richtlinien tragen schweizweit zur Harmonisierung des kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugs bei.

Dialog mit den kantonalen Behörden

Die Kommission legte in ihrem ersten Jahr einen Schwerpunkt auf die Information der direkt betroffenen Behörden über ihre Aufgaben und Befugnisse. Die NKVF konnte so den Dialog mit den Behörden aufnehmen. Bereits jetzt zeichnet sich aus Sicht der Kommission mit einigen Behörden eine gute Zusammenarbeit ab. Verschiedene Stellen äusserten gar den Wunsch, dass sich die Kommission auch aktiv auf einer hören Ebene in die Strafvollzugsplanung einbringe, zum Beispiel, indem sie kantonale Gesetzes- oder Reglementsvorlagen kommentiert.

Herausforderungen und Ausblick

Im laufenden Jahr legt die NKVF ein besonderes Augenmerk auf allgemeine Haft- und Ausschaffungsbedingungen für illegal anwesende Ausländer. Diese Menschen sind bisweilen strengeren Haftbedingungen unterworfen als Personen im Strafvollzug oder in Untersuchungshaft, obwohl es sich um eine Administrativhaft handelt. Dieser Umstand verdient eine gründlichere Analyse.

Eine weitere Herausforderung für die Kommission liegt in den eher bescheidenen finanziellen Mitteln. Das Budget reicht nicht aus, um die vorgesehenen 20 bis 30 Anstaltsbesuche durchzuführen. Die Kommission möchte in Zukunft auch die Anwendung von stationären therapeutischen Massnahmen in Strafanstalten und die Verwahrung vermehrt untersuchen. Die 2010 bereits gemachten Beobachtungen sollen mit einer vertieften Analyse ergänzt werden.

Letzte Änderung 30.06.2011

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