Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Bericht zum Besuch der Klinik Münsterlingen im Kanton Thurgau

Bern. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat heute ihren Bericht zu einem Besuch bei der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen, veröffentlicht. Der Eindruck der Arbeit in der Klinik ist positiv. Die Kommission begrüsst auch die Veränderungen, die der Regierungsrat des Kantons Thurgau aufgrund des Berichtes in Aussicht gestellt hat.

Die NKVF hat anlässlich des Besuches der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen am 17. November 2010 die Situation von Personen im fürsorgerischen Freiheitsentzug, in Untersuchungshaft und im Massnahmenvollzug überprüft. Die Arbeit der NKVF hat einen stark präventiven Charakter, weshalb sie mit den kantonalen Behörden einen ständigen Dialog führt.

Ombudsstelle und Qualitätskommission

Beim Besuch der Klinik Münsterlingen, konnte sich die NKVF vom korrekten und respektvollen Umgang des Personals gegenüber Patientinnen und Patienten überzeugen. Die Delegation erhielt einen positiven Eindruck. Sie hat die Klinik als eine qualitätsbewusste, lernende Organisation erlebt. Es ist ein grosser Wille vorhanden, die hohen professionellen und ethischen Standards einzuhalten. Es wurde klar, dass die Klinik auf Probleme reagiert und Massnahmen zur Verbesserung ergreift.

Die NKVF erachtet es als vorbildlich, dass die Klinik Münsterlingen über eine Ombudsstelle für Patienten, Angehörige und andere Kunden verfügt, die mit Mitarbeitenden unterschiedlicher Berufsgruppen der Klinik besetzt ist. Im letzten Jahr sind sieben Beschwerden behandelt worden, die sich auf verschiedene Bereiche bezogen haben und gütlich geregelt werden konnten.

Zudem gibt eine Qualitätskommission, bestehend aus Personen verschiedener Interessengruppen (Hausärzte, Patientenorganisationen, Präsident der Psychiatriekommission, Ärztlicher Direktor), der Klinik jährlich im Rahmen eines Berichts Rückmeldungen zu verschiedenen Themen.

Freiheitsbeschränkende Massnahmen und Zwangsmassnahmen

Es ist zu begrüssen, dass in der Klinik ein entsprechender Standard vorliegt, der das Verfahren bezüglich Anordnung, Durchführung und Dauer von Zwangsmassnahmen regelt. Die Kommission hat eine Präzisierung bezüglich der Dauer der Zwangsmassnahmen, bzw. dem Vorgehen im Falle von länger dauernden Zwangsmassnahmen angeregt. Zurzeit überprüft die Kantonsregierung Thurgau eine Verbesserung dieser Richtlinien.

Empfehlungen zur Klinik Münsterlingen

Die NKVF hat insbesondere im Bereich baulicher und struktureller Gegebenheiten Verbesserungspotenzial wahrgenommen. Für unbefriedigend erachtet die Kommission die begrenzten Möglichkeiten für einzelne Patientinnen und Patienten der forensischen Station, täglich an der frischen Luft spazieren zu können. Deshalb empfiehlt die Kommission entsprechende räumliche Veränderungen in dieser Station, um die tägliche Bewegung an der frischen Luft, sportliche Tätigkeiten aber auch das Rauchen zu ermöglichen. Im Rahmen der inzwischen erfolgten Renovation der forensischen Station wurden diese Empfehlungen bereits umgesetzt.

Die Kommission hat den kantonalen Behörden ihre wichtigsten Beobachtungen und Empfehlungen zukommen lassen. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat darauf zum Bericht Stellung genommen. Die Kommission begrüsst die darin in Aussicht gestellten Veränderungen, insbesondere die bereits zuvor beschlossene und inzwischen erfolgte Renovation der forensischen Station.

Unabhängige Kommission

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine von den Behörden unabhängige Kommission. Sie setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Recht, Polizei und Strafvollzug zusammen.

In Anwendung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO überprüft die NKVF in der Schweiz die Situation von Personen im Freiheitsentzug und damit die Einhaltung derer Rechte. Sie besucht zu diesem Zweck in allen Kantonen Einrichtungen des Freiheitsentzuges, veröffentlicht Berichte dazu und lässt diese den zuständigen Behörden zur Kenntnisnahme zukommen. Die Kommission hat ihre Arbeit am 1. Januar 2010 aufgenommen.

 

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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Letzte Änderung 30.08.2011

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