Der Bericht ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Dialogs, den die Kommission mit den Behörden des Kantons Luzern geführt hat. Auf diese Weise soll eine nachhaltige Zusammenarbeit entstehen, auch im Sinne der Prävention.
Management der Anstalt vorbildlich
Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof ist nach Ansicht der Kommission eine moderne Anstalt. Sie ist zweckmässig konzipiert und verfügt über ein hochwertiges Qualitätsmanagement-System. Für Letzteres wurde die Anstalt Grosshof 2008 mit dem Zertifikat ISO 9001 ausgezeichnet. Die leitenden Werte sind Menschlichkeit und Respekt, Professionalität und Qualität, Zusammenarbeit und Bereitschaft zur Weiterentwicklung. Das Bestreben, diese Werte in der täglichen Arbeit zu leben, ist in der gesamten Anstaltsorganisation deutlich zu spüren. Es findet Ausdruck in der Qualität der menschlichen Beziehungen, in einem ruhigen Ablauf sowie in einer gewissen gelassenen Atmosphäre.
Knappe Platzverhältnisse
Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof wurde im Jahr 1998 gebaut. Die Anstalt befindet sich in baulicher Hinsicht immer noch in einem sehr guten Zustand. Die bestehenden Platzverhältnisse sind jedoch ungenügend. Der Platz ist bereits bei normaler Belegung knapp. Bei temporären Überbelegungen wird die Situation kritisch. Am Kontrolltag waren im Gefängnis rund 20 Insassen mehr untergebracht als es vorgesehen wäre. Es mangelt an Reserven und Möglichkeiten, Räume umzunutzen.
Die Kommission empfiehlt den Bau zusätzlicher Zellen. Einerseits sollen damit künftige Überbelegungen vermieden werden. Andererseits soll Platz für die Erweiterung des Freizeit- und Beschäftigungsangebots geschaffen werden. Zudem kann durch einen Ausbau der Anstalt ein modernes Umfeld für den Straf- und Massnahmenvollzug und für die Untersuchungshaft geboten werden, das mit den Empfehlungen des Europarates in Einklang steht.
Veränderungen in Aussicht gestellt
Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof ist nach Ansicht der Kommission eine gut geführte Anstalt. Der Gesamteindruck ist sehr positiv, in vielem ist die Anstalt sogar vorbildlich. Um jegliche Form von unangemessenem Verhalten gegenüber festgenommenen Personen zu verhindern, können allerdings noch einige wenig aufwändige Verbesserungen vorgenommen werden. Die Qualität der medizinischen Versorgung wurde ab 1.9.2011 erfreulicherweise noch gesteigert.
Im Anschluss an den Besuch hat die Kommission den kantonalen Behörden ihre wichtigsten Beobachtungen und Empfehlungen zukommen lassen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Möglichkeit zur Stellungnahme genützt und stellt Massnahmen zur Überwindung der Platzprobleme in Aussicht. Die Kommission begrüsst dies sehr.
Unabhängige Kommission
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine von den Behörden unabhängige Kommission. Sie setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Recht, Polizei und Strafvollzug zusammen.
In Anwendung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO überprüft die NKVF in der Schweiz die Situation von Personen im Freiheitsentzug und damit die Einhaltung derer Rechte. Sie besucht zu diesem Zweck in allen Kantonen Einrichtungen des Freiheitsentzuges, veröffentlicht Berichte dazu und lässt diese den zuständigen Behörden zur Kenntnisnahme zukommen. Die Kommission hat ihre Arbeit am 1. Januar 2010 aufgenommen.
Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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T
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Letzte Änderung 06.09.2011