Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Bericht betreffend die Begleitung von zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg

Bern. In ihrem heute veröffentlichten Bericht betreffend die Begleitung von zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg fasst die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) die wesentlichen Beobachtungen ihrer Mitglieder zwischen Oktober 2010 und Juli 2011 zusammen. Im Bericht empfiehlt sie namentlich eine einzelfallgerechte Anwendung von Zwangsmassnahmen, eine bessere Vorbereitung der rückzuführenden Personen, sowie einen stärkeren Einbezug der Gefängnisärzte.

«Bei der Anwendung der Zwangsmassnahmen muss den Gegebenheiten im Einzelfall Rechnung getragen werden. Die Ganzkörperfesselung von Personen, von denen offensichtlich keine Gefahr ausgeht, ist unverhältnismässig», betont Jean-Pierre Restellini, Präsident der NKVF. Laut der NKVF muss sich der Equipenleiter für eine Lockerung der Zwangsmassnahmen einsetzen, wann immer dies die Situation ermöglicht. Die Kommission empfiehlt deshalb Artikel 27, Abs. 2 der Zwangsanwendungsverordnung (ZAV) entsprechend zu ergänzen.

Bessere Vorbereitung der rückzuführenden Personen

In ihren Gesprächen mit rückzuführenden Personen stellte die Kommission fest, dass diese nicht genügend informiert wurden, namentlich über die Bedingungen einer zwangsweisen Rückführung. Sie regt deshalb an, das gesetzlich vorgesehene Vorbereitungsgespräch systematisch durchzuführen und die Rückzuführenden in einer für sie verständlichen Sprache schriftlich über die Folgen einer zwangsweisen Rückführung zu informieren. Zudem würde die Kommission einen grösseren Einbezug, der an den Rückführungen beteiligten Polizeikräfte in der Vorbereitungsphase sehr begrüssen.

Vetorecht und Zugang zu wichtigen Informationen

Der Gefängnisarzt sollte in jedem Fall über ein medizinisches Vetorecht verfügen und ein Abschiebeverbot erlassen können, wenn eine zwangsweise Rückführung für die rückzuführende Person ein erhebliches Gesundheitsrisiko birgt. Gemäss NKVF sollte der Begleitarzt zudem unbeschränkten Zugang zu sämtlichen Gesundheitsunterlagen aller rückzuführenden Personen haben.

Medizinische Untersuchung systematisch durchführen

Bei gescheiterter Rückführung, namentlich wegen körperlichen Widerstands der rückzuführenden Person, sollte eine medizinische Untersuchung systematisch durchgeführt werden. Die Kommission empfiehlt deshalb eine entsprechende Ergänzung des Zwangsanwendungsgesetzes (ZAG).

Flughafenpolizei für Boarding zuständig

Die Boardingphase ist nach Beobachtungen der NKVF eine der heikelsten Phasen einer zwangsweisen Rückführung. Die rückzuführenden Personen sollten deshalb einzig von speziell dafür ausgebildeten Personen der Flughafenpolizei gefesselt und an Bord des Flugzeugs gebracht werden.

Letzte Änderung 01.12.2011

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