„In beiden Gefängnissen werden den Insassen keine Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Die Insassen verbringen deshalb täglich 23 Stunden in ihrer Zelle, was nicht gesetzeskonform ist.“ betont die Delegation, anlässlich des Besuches im Kanton St. Gallen. Deshalb müssen nach Ansicht der Kommission zwingend bessere Lösungen gesucht werden, selbst wenn dies eine Verlegung in ein anderes Gefängnis bedeutet. Weiter sollte darauf geachtet werden, dass die Insassen, soweit es das Strafverfahren zulässt, die Zellen regelmässig verlassen, in Gruppen spazieren und an motivierenden Aktivitäten teilnehmen können. Die Kommission begrüsst die positive Haltung der kantonalen Behörden anlässlich diverser Besprechungen und anerkennt ihre diesbezüglichen Bemühungen. Die professionelle Arbeit, Einstellung und Weiterbildung des Personals verdient Anerkennung.
Verbesserungen im Lüftungssystem notwendig
Im Gefängnis St. Gallen stellte die Delegation ausserdem Mängel im Lüftungssystem fest und empfiehlt den Behörden deshalb entsprechende Massnahmen zu treffen, um die Durchlüftung der Zellen zu verbessern. Auch im Spazierhof sollte die Zufuhr von reichlich frischer Luft gewährleistet sein.
Arrestzelle nur für Notfallsituationen
Aufgrund des fehlenden Tageslichts empfiehlt die Kommission die Arrestzelle im Untersuchungsgefängnis nur für die notfallmässige Einsperrung von maximal fünf Stunden zu benutzen. Die Kommission begrüsst, dass diese Empfehlung seit ihrem Besuch bereits umgesetzt wurde.
Medizinische Untersuchung bei Eintritt
Schliesslich ist die Kommission der Ansicht, dass insbesondere für Personen, die länger als 24 Stunden in Haft bleiben, systematisch eine medizinische Untersuchung beim Eintritt in das Gefängnis durchgeführt werden sollte. Sie bedauert deshalb, dass die kantonalen Behörden auf diese Empfehlung nicht weiter eingehen und nimmt zur Kenntnis, dass die Eintrittsuntersuchungen weiterhin nur nach Bedarf erfolgen.
Unabhängige Kommission
Die NKVF ist eine von den Behörden unabhängige Kommission. Sie setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Recht, Polizei und Strafvollzug zusammen. In Anwendung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO ist die NKVF seit ihrer Einsetzung im Jahr 2009 damit beauftragt, die Einrichtungen des Freiheitsentzugs und den menschenrechtskonformen Vollzug von Ausschaffungen in der Schweiz zu prüfen, damit die Grundrechte von Personen im Freiheitsentzug gewahrt werden.
Dokumente
- Bericht an den Regierungsrat des Kantons St. Gallen betreffend den Besuch der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter im Kantonalen Untersuchungsgefängnis (KUG) und im Gefängnis St. Gallen (GSG) vom 24. Mai 2011 (PDF, 162 kB, 08.05.2012)
- Stellungnahme des Regierungsrats des Kantons St. Gallens (PDF, 197 kB, 08.05.2012)
Letzte Änderung 05.12.2011