Der Besuch stand im Zusammenhang mit den besorgniserregenden Umständen, die seit dem tragischen Tod von Skander Vogt im März 2010 in der Strafvollzugsanstalt Bochuz herrschten. Die Kommission hielt es für unabdingbar, namentlich die allgemeinen Haftbedingungen von verwahrten oder stationär therapierten Personen im Sinne von Art. 59 Abs. 3 bzw. 64 StGB genauer zu untersuchen.
Laut Kommission wiesen die materiellen Haftbedingungen in der Warte- und Sicherheits-abteilung gravierende Mängel auf, die eine strikte Isolierung der Insassen zur Folge hatten. Die Kommission stellt mit Genugtuung fest, dass die erfolgten baulichen Anpassungen der Räumlichkeiten eine Lockerung des Haftregimes ermöglichen und dass die zuständigen Behörden heute bestrebt erscheinen, langanhaltende Isolationsmassnahmen zu unterbinden.
Ebenfalls im Sinne der Kommissionsempfehlungen sind die mittel- und langfristigen Projekte zur Errichtung eines eigentlichen Vollzugskrankenhauses mit einem sozio-therapeutischen Angebot für Insassen mit psychischen Störungen.
Bezüglich der generellen Problematik der Isolierung von verwahrten oder stationär therapierten Personen im Sinne von Art. 59 Abs. 3 bzw. 64 StGB, erinnert die Kommission daran, dass Isolationsmassnahmen als schwerwiegendster Eingriff in die Grundrechte eines Insassen so kurz wie möglich zu halten sind und verhältnismässig zu sein haben.
Die Kommission wird die Situation dieser besonders schutzbedürftigen Insassen durch weitere Besuche vor Ort aufmerksam weiterverfolgen.
Dokumente
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Rapport de la visite ad hoc de la Commission Nationale de Prévention de la Torture aux Etablissements de la plaine de l’Orbe, pénitencier de Bochuz le 6 avril 2011 (PDF, 153 kB, 08.05.2012)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
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Prise de position de la Cheffe du Département de l'intérieur du canton de Vaud (PDF, 59 kB, 08.05.2012)
(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 20.02.2012