Ausländerrechtliches Vollzugsmonitoring

Gestützt auf ihren gesetzlichen Auftrag wird die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF inskünftig das ausländerrechtliche Vollzugsmonitoring umsetzen. Die NKVF wird hierfür einen Pool mit unabhängigen Beobachtenden einrichten. In den kommenden Monaten wird sie die notwendigen Schritte für den Ausbau des Monitorings einleiten mit dem Ziel jeden Sonderflug zu begleiten.

Letzte Änderung 22.03.2012

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